eingereicht bei:
Prof. Dr. Joachim Hirsch
Johann Wolfgang Goethe Universität
Fachbereich: Gesellschaftswissenschaften
eingereicht von:
Thomas Schupp
Frankfurt, Oktober 1988
Die Diplomarbeit kann gegen einen Unkostenbeitrag von 10.- Euro
bei mir angefordert werden: Thomas Schupp, Heckenweg 9b, 63303 Dreieich, Tel.
06103-88993, E-Mail: thomas.schupp@gmx.de
Inhaltsverzeichnis
(Seitenzahlen aus der Winword-Datei der Diplomarbeit, als zip-Datei
hier zu laden)
Sozio-ökonomischer
Kontext von Leiharbeit in der BRD
| Kapitel | Inhalt |
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| 1. | Vorwort |
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| 2. | Begriffsbestimmung und Begriffsbegrenzung |
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| 2.1. | Begriffsbestimmung |
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| 2.1.1. | Definition des Vorgangs |
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| 2.1.1.1. | Die Legal-Definition |
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| 2.1.1.2. | "Zeit-Arbeit" |
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| 2.1.1.3. | Personal-Leasing |
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| 2.1.1.4. | Leiharbeit |
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| 2.2. | Begriffsbegrenzung |
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| 2.2.1. | Werkvertrag |
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| 2.2.2. | Dienst(verschaffungs)vertrag |
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| 2.2.3. | Sklaven-/Menschenhändler |
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| 2.2.4. | Teilzeitarbeit |
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| 2.2.5. | Job-Vermittlung der Arbeitsämter |
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| 3. | Chronologie und rechtliche Grundlage von Leiharbeit |
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| 3.1. | Die Entwicklung der Leiharbeit bis zum | |
| Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 1972 |
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| 3.2. | Die Entwicklung der Leiharbeit bis zum Verbot | |
| im Bausektor 1981 |
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| 3.3. | Die Entwicklung der Leiharbeit bis heute |
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| 4. | Entwicklung und Funktionen der BRD-Wirtschaft |
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| 4.1. | Das Verhältnis von Kapital, Staat und Arbeit |
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| 4.2. | Die Entwicklung der BRD-Wirtschaft bis zur |
|
| "Energiekrise" 1973 |
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| 4.3. | Die "Energie-" und Wirtschaftskrise |
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| 4.4. | Die Entwicklung in den achtziger Jahren |
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| 4.4.1. | Die Umstrukturierung der Wirtschaft |
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| 4.4.2. | Das Instrument "Flexibilisierung" |
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| 4.4.3. | Prekäre Arbeitsverhältnisse |
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| 4.4.4. | Die Rolle des Staates |
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| 4.4.4.1. | Das Arbeitsvermittlungsmonopol der | |
| Bundesanstalt für Arbeit |
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| 4.4.5. | Die Rolle der Gewerkschaften |
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| 5. | Entwicklung, Umfang und Struktur der legalen Leiharbeit |
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| 5.1. | Die volkswirtschaftliche Situation |
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| 5.1.1. | Ausmaße von legaler Leiharbeit |
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| 5.1.2. | Leiharbeit in den verschiedenen Branchen |
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| 5.1.2.1. | Leiharbeit in Atomanlagen |
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| 5.2. | Die betriebswirtschaftliche Lage |
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| 5.2.1. | Das Interesse der Verleiher |
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| 5.2.2. | Die Leiharbeit aus Sicht der Entleiher |
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| 6. | Sozio-ökonomische Auswirkungen von legaler Leiharbeit und deren politische Verarbeitung |
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| 6.1. | Sozio-demographische Struktur der Leiharbeitskräfte |
|
| 6.1.1. | Geschlechtsspezifische Verteilung |
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| 6.1.2. | Qualifikationsniveau der LeiharbeiterInnen |
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| 6.1.3. | Altersstruktur der LeiharbeiterInnen |
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| 6.1.4. | Ausländische LeiharbeiterInnen |
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| 6.2. | Beurteilung der Leiharbeit durch die LeiharbeiterInnen |
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| 6.2.1. | Motivationen |
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| 6.2.2. | Kritik an der Leiharbeit |
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| 6.3. | Auswirkungen von Leiharbeit auf die Leiharbeitskräfte |
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| 6.3.1. | Die Wechselwirkungen von Vor- und Nachteilen |
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| 6.3.2. | Integration und Fluktuation |
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| 6.4. | Das Verhältnis von Stamm- und Randbelegschaften |
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| 6.5. | Haltung der Interessenvertretungen der Lohnabhängigen | |
| zur Leiharbeit |
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| 6.5.1. | Position des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) |
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| 6.5.2. | Position der Deutschen Angestellten Gewerkschaft (DAG) |
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| 6.5.3. | Betriebliche Interessensvertretung von LeiharbeiterInnen |
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| 6.6. | Gesellschaftliche Funktionen von Leiharbeit |
|
| 6.6.1. | Leiharbeit in der Öffentlichkeit |
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| 7. | Illegale Leiharbeit |
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| 7.1. | Ausmaße |
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| 7.2. | Motivationen und Praxis im illegalen Verleih |
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| 7.2.1. | Illegale Leiharbeit mittels Scheinwerkverträge |
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| 7.3. | Zur Situation der illegalen LeiharbeiterInnen |
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| 7.4. | Sozio-ökonomische Auswirkungen illegaler Leiharbeit |
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| 8. | Zusammenfassung und Schlußbemerkungen |
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| 9. | Anhang |
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| 9.1. | Anmerkungen |
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| 9.2. | Quellen- und Literaturangaben |
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| 9.3. | Abkürzungen |
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Im Laufe des Studiums entwickelte sich bei mir ein Interesse an den Zusammenhängen und Wechselwirkungen von ökonomischer und gesellschaftlicher Realität. Diese Zusammenhänge bzw. Widersprüchlichkeiten waren und sind in den konkreten Alltagszusammenhängen für die Menschen erleb- und begreifbar.
So wurde mir durch Günther Wallraffs Buch "Ganz Unten" konkret der emotionale Anstoß zur tiefergehenden Auseinandersetzung mit dem Phänomen "Leiharbeit" gegeben. Durch Zeitungsartikel und Gespräche mit bei Leiharbeitsfirmen beschäftigten Bekannten kamen weitere Motivationen hinzu, diesen Bereich der kapitalistischen Ökonomie näher zu untersuchen, in dem von Firmen Arbeitskräfte an Interessenten verliehen werden. Und dies geschah und geschieht zum Teil unter solch skandalösen Bedingungen, daß in der öffentlichen Diskussion die Schlagworte vom "modernen Sklaven- bzw. Menschenhandel" aufzutauchen begannen. Diese zielen nicht nur auf den illegalen, sondern auch auf den legalen Sektor der Leiharbeitsbranche, dessen Umfang von jenem nach unterschiedlichen Schätzungen um das fünf- bis zehnfache übertroffen wird.
Somit entstand die zentrale Fragestellung der Diplomarbeit, welche Funktion die Leiharbeit im kapitalistischen System einnimmt, welchen Stellenwert sie in der Ökonomie als auch in der Gesellschaft hat, zumal sogar die illegale Leiharbeit von den staatlichen Verfolgungsbehörden zum Teil toleriert bzw. nur halbherzig verfolgt wird.
Als Ausgangsthese gehe ich davon aus, daß die Leiharbeit in Zukunft noch zunehmen, aber quantitativ keinen großen Sprung mehr machen wird.
In ihrer jetzigen Form sind einige Charakteristika enthalten, die die künftige Organisierung der Arbeitswelt aus der Sicht des Kapitals ausmachen sollen. Leiharbeit ist daher kein "systemfremdes" Element der kapitalistischen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Insofern kann die Analyse der Entwicklung von Leiharbeit Rückschlüsse auf die Entwicklung des kapitalistischen Arbeitssystems zulassen.
Daraus ergeben sich folgende Untersuchungsabschnitte und Schwerpunkte der Diplomarbeit:
Eine systematische, wissenschaftliche Untersuchung des Phänomens "Leiharbeit" fehlt bisher. Einzelne Aspekte wurden zwar genauer untersucht, doch auch aufgrund der unzureichenden Daten der Arbeitsämter ist eine umfassende Untersuchung des legalen Verleihs schwer zu bewerkstelligen, von dem illegalen Sektor ganz zu schweigen.
Zwei Begrifflichkeiten der Diplomarbeit habe ich im voraus zu klären. Zum einen verwende ich die weiblichen und männlichen Formen von Substantiven, soweit beide Geschlechter betroffen sind, indem ein Begriff jeweils mit beiden Endungen versehen wird (z. B. AusländerInnen). Dies beginnt sich innerhalb der Linken z. B. in der Berliner "tageszeitung" seit einiger Zeit langsam durchzusetzen. Zum anderen setze ich den generalisierenden Begriff "ArbeiterInnen" gegen den sozialpartnerschaftlichen Begriff "ArbeitnehmerInnen", da letzterer das antagonistische Verhältnis von Kapital und Arbeit zu verschleiern versucht.
Zur Frage der "Objektivität" in wissenschaftlichen Arbeiten, gerade auch im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich, kann ich nur feststellen, daß es diese so nicht gibt. Hinter jeder noch so "objektiven" Analyse steht ein politischer Background, der soziale und/oder politische Tendenzen untermauert oder kritisiert. So ist denn diese Diplomarbeit ein Element der Kritiklinie, die sich gegen Leiharbeit an sich richtet. Vor diesem Hintergrund schließe ich mich folgendem Zitat an:
"Wissenschaftliches Arbeiten, das sich politisch versteht, kann sich
nicht darauf beschränken, fertige und wie immer gesicherte Ergebnisse
vorzulegen. Es vollzieht sich in Auseinandersetzungen, Debatten und Diskussionen,
bleibt vorläufig und im Handgemenge" (1).
2. Begriffsbestimmung und Begriffsbegrenzung
2.1. Begriffsbestimmung
2.1.1. Definition des Vorgangs
Bis heute hat sich noch keine einheitliche Begrifflichkeit für den Vorgang der gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitskräften durchgesetzt. Dies liegt daran, daß mit den unterschiedlichen Begriffen wie "Leiharbeit", "Zeit-Arbeit", "gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung", "Personal-Leasing", "temporäre Arbeit", "Sklavenhändler", "MietarbeiterInnen", "Dienstleistung auf Zeit" etc. Politik gemacht wird.
Die laut traditioneller Terminologie unechten Leiharbeitsverhältnisse,
bei denen ArbeiterInnen gewerbsmäßig nur zu dem Zweck eingestellt
werden, um sie entgeltlich anderen Unternehmern zeitweise zur Verfügung
zu stellen, wurde in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von
1967 für legal befunden. Sie verstoßen somit nicht gegen das
staatliche Arbeitsvermittlungsmonopol.
2.1.1.1. Die Legal-Definition
1972 tritt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. In der Gesetzesdefinition heißt es: "Arbeitgeber, die Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen wollen, ohne damit Arbeitsvermittlung nach § 13 des Arbeitsförderungsgesetzes zu betreiben (Verleiher), bedürfen der Erlaubnis" (2).
Hier taucht der Begriff der Leihe auf, ohne daß jedoch der definierte
Vorgang als Leiharbeit bezeichnet wird.
2.1.1.2. "Zeit-Arbeit"
Der Begriff "Zeit-Arbeit" leitet sich von den internationalen Bezeichnungen wie "temporary work", "travail temporaire", "lavoro temperaneo" und "temporäre Arbeit" ab.
"Zeit-Arbeit" zielt auf die begrenzte Einsatzdauer in einem Betrieb
und soll nach Vorstellungen der Leiharbeitsfirmen, den negativen Begriff
Leiharbeit ersetzen. Dieser umfaßt nach ihrer Definition eine langfristige
Überlassung. Da aber nach AÜG diese Differenzierung in kurzfristige
und langfristige Überlassung nicht möglich ist - die Beschäftigung
soll laut Gesetz einen Dauerarbeitsplatz beinhalten - ist der Begriff "Zeit-Arbeit"
als Propaganda-Floskel des Verleihgewerbes in der Diskussion nicht anwendbar.
2.1.1.3. Personal-Leasing
Diese Bezeichnung taucht ab und zu in einigen Firmennamen auf, wird aber in der Literatur zum größten Teil abgelehnt. Die eingesetzten ArbeiterInnen würden mit diesem Begriff zum Objekt, zu Ware degradiert. Dies schade zu sehr der Arbeitsmotivation.
Juristisch wäre der Begriff "Mietarbeit" korrekt, verschleiert aber die Tatsache, daß die meisten Lohnabhängigen ähnlichen Mechanismen und Prinzipien unterworfen sind oder doch in Zukunft sein werden (3).
Den meisten Autoren geht es darum, die den Sachverhalt entlarvenden
Bezeichnungen zu vermeiden. Diese werden als Angriff auf die im Grundgesetz
geschützte Menschenwürde dargestellt, aber der Vorgang des Verleihs
von Arbeitskräften wird akzeptiert.
2.1.1.4. Leiharbeit
Es gibt den Begriff des Leiharbeitsverhältnisses schon lange im Arbeitsrecht und selbst im Text des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes werden Begriffe wie "Entleiher", "Verleiher" und "Leiharbeitnehmer" verwandt. Ebenso ist im allgemeinen Sprachgebrauch die Bezeichnung "Leiharbeit" am verständlichsten. Die meisten Menschen werden damit der richtigen Assoziation nachgehen.
Deshalb verwende ich in der Diplomarbeit den Begriff "Leiharbeit".
2.2. Begriffsbegrenzung
Die Tätigkeit von ArbeiterInnen in Drittbetrieben kann auf unterschiedlichen
Vertragsbeziehungen, z. B. Arbeitnehmerüberlassung, Werkverträgen,
selbständigen Dienstverträgen oder Dienstverschaffungsverträgen
beruhen. Für die Beurteilung ist bei Widersprüchen zwischen schriftlicher
Vereinbarung und tatsächlicher Durchführung allein die Art der
Durchführung entscheidend (4). Unentgeltliche Leiharbeit kommt nur
in sehr seltenen Fällen vor (z. B. bei Unglücksfällen) und
bei unentgeltlichem Verleih durch gemeinnützige Unternehmen oder Einrichtungen
(5).
2.2.1. Werkvertrag
Mit einem Werkvertrag verpflichtet sich ein Unternehmer gegenüber einem anderen Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes. Der Werkvertrag kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch einen anderen durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführenden Erfolg beinhalten (6).
In den diversen Urteilen von Bundesarbeitsgericht, Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht müssen folgende Kriterien für einen Werkvertrag erfüllt sein:
2.2.2. Dienst(verschaffungs)vertrag
a) selbständiger Dienstvertrag
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel liegt dieser nur
dann vor, wenn das dienstleistende Unternehmen seine Arbeiten unter eigener
Regie und Verantwortung tätigt (Organisation der Leistungen, zeitliche
Disposition, Zahl der Erfüllungsgehilfen usw.). D. h. beispielsweise,
daß die Erfüllungsgehilfen im Drittbetrieb relativ weisungsungebunden
in bezug auf die Ausführung der Arbeiten und hinsichtlich der Arbeitszeiteinteilung
sind (9).
b) Dienstverschaffungsvertrag
Hierbei übernimmt ein Unternehmen gegenüber einem anderen
Unternehmen nicht eine Arbeitsleistung, sondern eine selbständige
Dienstleistung eines dritten Unternehmens zu verschaffen. Dieses dritte
Unternehmen erbringt seine Leistungen in wirtschaftlicher und sozialer
Selbständigkeit und Unabhängigkeit (10).
2.2.3. Sklaven-/Menschenhändler
Diese Bezeichnungen werden vor allem von Seiten der Linken als Kampfbegriffe
bzw. von der Presse im Zusammenhang mit illegaler Leiharbeit gebraucht.
Allerdings sind sie nur in begrenzten Fällen anwendbar, z. B. im illegalen
Sektor der Leiharbeit. Hier werden vor allem AusländerInnen und AsylbewerberInnen
wie Sklaven gehalten und bezahlt. Für eine allgemeine Diskussion,
die sich differenziert mit dem Phänomen Leiharbeit auseinandersetzen
will, würde ich den Begriff "Sklavenhändler" nicht anwenden wollen.
2.2.4. Teilzeitarbeit
Die Begriffe "Teilzeitarbeit" und "Zeitarbeit" werden sehr oft in der öffentlichen Diskussion verwechselt, obwohl sie kaum etwas miteinander gemein haben. Bei der Teilzeitarbeit als Dauerarbeitsverhältnis werden entweder bestehende Vollzeitarbeitsplätze auf mehrere Personen, die nicht den ganzen Tag arbeiten, aufgeteilt, oder neue Arbeitsplätze mit geringerer Stundenzahl als der des Vollzeit-Standards eingerichtet.
Zwar kommt es auch vor, daß auf solchen Teilzeitarbeitsplätzen
Leiharbeitskräfte eingesetzt werden, aber in der Regel werden die
Teilzeitarbeitskräfte direkt von ihrem Arbeitgeber eingestellt.
2.2.5. Job-Vermittlung der Arbeitsämter
Die Arbeitsämter weisen Aushilfs-Jobs aus, bei denen sich die Arbeitssuchenden
selbst bewerben müssen. Auf die Vertrags- und Arbeitsbedingungen sowie
die Bezahlung haben die Arbeitsämter keinen Einfluß.
3. Chronologie und rechtliche Grundlagen von Leiharbeit
Die ökonomische Entwicklung von Leiharbeit ist eng an die Gesetzgebung
und die Rechtsprechung gekoppelt, so daß ich diese beiden Ebenen
im folgenden Kapitel gemeinsam darstellen werde. Die Rechtsprechung auf
dem Sektor Leiharbeit ist noch relativ jung. Von daher bestehen hier viele
Möglichkeiten und Schlupflöcher für die Unternehmen, rechtliche
Freiräume zu besetzen, die dann in der Regel im nachhinein gesetzlich
festgelegt werden.
3.1. Die Entwicklung der Leiharbeit bis zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 1972
Die ersten Leiharbeitsfirmen entstanden vor ca. 35 Jahren in den USA, die sogenannten "temporary-help-firms". Zehn Jahre später wurden die ersten Leiharbeitsfirmen in Westeuropa gegründet und das erste Leiharbeitsbüro in der Bundesrepublik Deutschland am 1.4.1962 von der Firma "Adia Interim". Nach zahlreichen Prozessen gegen diese Firma durch alle Instanzen kam es am 4.4.1967 zu einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe:
"Die Ausdehung des Arbeitsvermittlungsmonopols auf Arbeitnehmerüberlassungsverträge durch § 37, Abs. 3 AVAG ist mit dem Grundrecht der freien Berufswahl nicht vereinbar" (11).
Das Verbot der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung wurde somit als grundgesetzwidrig aufgehoben, da der Beruf des gewerblichen Verleihers etwas anderes sei als Arbeitsvermittlung und somit nicht mit dem Monopol der Bundesanstalt für Arbeit kollidiere (12).
"Insgesamt sah das BVG keinen begründeten Anlaß, in die grundsätzliche Berufsfreiheit des gewerblichen Arbeitnehmerüberlassers einzugreifen. Die fiktive Gleichsetzung von Vermittlung und Überlassung wurde aufgehoben und ein neuer Freiraum wirtschaftlicher Betätigung geschaffen. Damit bestand in diesem Bereich auch kein Monopol der Bundesanstalt mehr" (13).
Da das Bundesverfassungsgericht der Leiharbeit eine geringe wirtschaftliche Rolle zumaß, war der Weg frei zur legalen Etablierung und Entwicklung von Leiharbeit in der bundesrepublikanischen Ökonomie.
Am 28.1.1969 gründete ein Teil der Leiharbeitsfirmen den "Unternehmensverband für Zeitarbeit e. V." (UZA). Mit diesem schloß die Deutsche Angestellten Gewerkschaft (DAG) am 30.6.1970 den ersten Tarifvertrag ab.
Die Kriterien zur Abgrenzung von der verbotenen Arbeitsvermittlung gegen zulässige Arbeitnehmerüberlassung werden am 29.7.1970 in einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel festgesetzt, da der Fall "Adia Interim" vom Bundesverfassungsgericht zurückgegeben worden war. Es ging um den "Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Beziehungen des Arbeitnehmers", um die Unterscheidung zwischen "Verleih" und "Vermittlung" prüfen zu können (14).
Die folgenden Kriterien des Bundessozialgerichtes zur Präzisierung des Bundesverfassungsgerichtsurteils schlugen sich 1972 im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nieder:
3.2. Die Entwicklung der Leiharbeit bis zum Verbot im Bausektor
1981
Nach dem Bundessozialgerichtsurteil war der Gesetzgeber nun gefordert, Richtlinien zu erstellen, die am 7.8.1972 zum "Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung" (AÜG) führten (16).
In diesem Gesetz wird der Vorgang des Verleihs von Arbeitskräften an Dritte als "Arbeitnehmerüberlassung" definiert und eine Erlaubnispflicht festgesetzt. Es werden Schutzbestimmungen für die Arbeitskräfte festgelegt, z. B. daß der Überlassende in vollem Umfang Arbeitgeberpflichten zu erfüllen hat, hilfsweise könne der Entleiher belangt werden. Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG untersagt dem/r LeiharbeiterIn einen befristeten Vertrag abzuschließen, "es sei denn, daß sich für die Befristung aus der Person des Leiharbeitnehmers ein sachlicher Grund ergibt" (17).
Zudem verbietet Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 5 AÜG es dem Verleiher, einen Vertrag auf die Dauer der erstmaligen Überlassung abzuschließen, d. h. kann der Verleiher Leiharbeitskräfte nicht weiter beschäftigen, muß dennoch der vereinbarte Lohn weitergezahlt werden. Insofern sind Leiharbeitsplätze Dauerarbeitsplätze und unterliegen laut Gesetz allen Vorteilen und Sicherungen von Dauerarbeitsplätzen (18).
Die Befristung bei einem bestimmten Verleiher wurde auf maximal drei Monate festgesetzt (inzwischen sechs Monate). Damit soll eine Abgrenzung zur staatlichen Arbeitsvermittlung gezogen werden. Außerdem soll diese Frist den Aushilfscharakter der Leiharbeit unterstreichen und sicherstellen, daß Dauerarbeitsplätze nicht mit LeiharbeiterInnen besetzt werden.
Falls LeiharbeiterInnen in Betrieben, die bestreikt werden, beschäftigt sind, sind sie nach Art. 1 § 11 Abs. 5 AÜG nicht verpflichtet weiterzuarbeiten. Dies haben auch der Bundesverband Zeitarbeit und die Deutsche Angestellten Gewerkschaft in einem Manteltarifvertrag vereinbart (19).
Neben den Schutzbestimmungen für LeiharbeiterInnen enthält das AÜG Kontroll- und Überwachungsvorschriften für die Leiharbeitsfirmen.
Ende 1972 existieren schon über 500 Leiharbeitsfirmen. Aus dem
Zusammenschluß des Unternehmensverband für Zeitarbeit (UZA)
und des Bundesverbandes Personal-Leasing (BPL) entsteht am 10.3.1976 der
Bundesverband Zeitarbeit e. V. (BZA).
3.3. Die Entwicklung der Leiharbeit vom Verbot im Bausektor bis heute
Am 1.1.1982 wurde gemäß § 12 Arbeitsförderungsgesetz ein Verbot der Leiharbeit im gewerblichen Bereich der Bauwirtschaft erlassen. Hiermit sollten die sich immer weiter ausdehnenden illegalen Leiharbeitsfirmen im Bausektor ausgeschaltet werden. Damit einher geht das "Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung" (BillBG). Dieses Gesetz regelt die vereinzelten Rechtsvorschriften zu den drei Haupterscheinungen der illegalen Beschäftigung: Schwarzarbeit; die Beschäftigung von AusländerInnen ohne erforderliche Arbeitserlaubnis; illegale Leiharbeit.
Zehn verschiedene Gesetze und Verordnungen wurden geändert. Außerdem fördert das BillBG die Zusammenarbeit folgender Behörden: Bundesanstalt für Arbeit, Polizeidienststellen, Bundeskriminalamt, Staatsanwaltschaften, Bundesgrenzschutz, Krankenkassen, Innungskrankenkassen, Unfallversicherungsträger, Finanz- und Steuerbehörden, Ausländerbehörden, Oberfinanzdirektionen und Bundesbaudirektion (20).
Seit 1982 kostet eine befristete Erlaubnis für die Verleiher 250.- DM, eine unbefristete 2.500.- DM. Zusammen mit dem Verbot der Leiharbeit im Baugewerbe und dem BillBG führte dies dazu, daß die Zahl der konzessionierten Verleiher von 1.549 (Ende 1980) und 1.663 (Ende 1981) auf 1.417 (Ende 1982) zurückfiel und in der allgemeinen Wirtschaftsrezession (Ende 1983) sogar auf 1.194 zurückging. Wenn man die rechtlich unselbständigen Zweigniederlassungen einbezieht, kommt man jedoch auf eine Zahl von 1.204 Verleihbetrieben.
Bei den Verleihbetrieben ist eine unbefristete Konzession sehr begehrt, weil sie auf dem Leiharbeitsmarkt "als eine Art Gütesiegel" gilt und Wettbewerbsvorteile bringt (21).
Am 31.8.1984 wird der fünfte Bericht der Bundesregierung zum AÜG und BillBG vorgelegt.
Das Inkraftreten des Beschäftigungsförderungsgesetzes am 1.5.1985 ermöglichte nun auch den für die Unternehmen rentablen Einsatz von qualifizierten Arbeitskräften, bei denen eine längere Einarbeitungszeit erforderlich ist. Die zulässige Entleihdauer von LeiharbeiterInnen in einem Betrieb wurde auf sechs Monate verlängert.
Dadurch wird der Einsatz von Leiharbeitskräften gegenüber Arbeitskräften mit befristeten Verträgen für die Unternehmen vorteilhafter, denn:
Am 18.2.1988 bestätigte das BVG das Verbot der Leiharbeit im Baugewerbe, obwohl die Berufstätigkeit auch der Verleihunternehmen "spürbar eingeschränkt" werde (24).
Der sechste Bericht der Bundesregierung zum AÜG und BillBG wurde
am 7.7.1988 vorgelegt.
4. Entwicklung und Funktionen der BRD-Wirtschaft
4.1. Das Verhältnis Kapital, Staat und Arbeit
Die Geschichte der Menschheit ist voll von Beispielen von Herrschaft, Ausbeutung und Unterdrückung von Menschen durch Menschen. In der historischen Entwicklung hat die Herausbildung einer kapitalistischen Ökonomie mit ihrer Maxime der Kapital- und Profitakkumulation die Repressionsstrukturen weltweit verschärft. Hunger, Kriege, Imperialismus, globale Wanderungsbewegungen (Migration) stehen direkt oder indirekt in diesem Zusammenhang. Ein Rädchen im Uhrwerk der transnationalen Kapitale, die sich anschicken, die letzten Flecken der Erde mit ihrer Warenökonomie zu durchdringen, ist die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland.
In dieser, wie auch in den anderen kapitalistischen Staatssystemen, ist der zentrale Widerspruch das antagonistische Verhältnis zwischen den Kapitalinteressen nach Profitmaximierung und den Interessen der lohnabhängig arbeitenden Menschen nach einer gesicherten Existenz. Die Unternehmer sind direkt abhängig von der Ware Arbeitskraft. Sie existieren als herrschende Klasse nur dadurch, daß es ihnen immer wieder gelingt, die Klasse der Lohnabhängigen zur Arbeit zu zwingen und den Mehrwert als Profit abzuschöpfen.
"Eine Klasse bildet sich an ihren materiellen Bedingungen heraus und entwickelt aus diesen ihre ideologische Position. In dem Maße, in dem sich die materiellen Bedingungen verändern, verändert sich auch die ideologische Position und umgekehrt" (25).
Die ArbeiterInnenklasse ist Motor der Entwicklung der Produktivkräfte, und jeder erkämpfte Fortschritt muß von Seiten des Kapitals mit einer Neuzusammensetzung der Klasse beantwortet werden, um die Produktivität zu steigern.
"Die Theorie der Neuzusammensetzung der Klasse meint (...), daß das zentrale Instrument, um den Arbeiterwiderstand gegen die Ausbeutungsverhältnisse zu blockieren, in einer Umschichtung innerhalb der Arbeiterklasse selbst besteht, in einer Neuzusammensetzung, welche die Klasse stets wieder materiell in Gegensatz zueinander bringt. Derartige Neuzusammensetzung des Proletariats läßt die Formbestimmung des Kapitals nicht unberührt. Kapitalistische 'Entwicklung' ist also in erster Linie als Resultat des Arbeiterkampfes zu sehen" (26).
Im Zeitalter des Umbruchs des kapitalistischen Systems hin zum Postfordismus wird nicht nur die Lohnarbeit, sondern auch der Reproduktionsbereich auf allen Ebenen produktiv durchorganisiert (27).
"Grundsätzlich geht es dem Kapital hier in der BRD (...) darum, optimale Verwertungsbedingungen zu organisieren, d. h. unproduktive Sektoren verwertbar zu machen und die bestehenden Ausbeutungsverhältnisse so zuzuspitzen, daß größtmögliche Effektivität und Produktivität bei gleichzeitiger Kontrolle gesichert erscheinen" (28).
Zur Aufrechterhaltung und Sicherung der Herrschafts- und Ausbeutungsverhältnisse wurde von Seiten der herrschenden Klasse ein Staat aufgebaut, der dieser Klasse zuarbeitet. Mit der Beanspruchung und Durchsetzung des Gewaltmonopols innerhalb der Gesellschaft versucht der Staat Klassenkonflikte zu pazifieren und die Auseinandersetzungen in ein Reformkonzept zu zwingen.
Durch diesen Ursprung und mit dieser Funktion ist der Staat keine neutrale,
übergeordnete Instanz, sondern er ergreift klar Partei für die
Durchsetzung von Kapitalinteressen.
4.2. Die Entwicklung der BRD-Wirtschaft bis zur "Energiekrise" 1973
Die Entwicklung der BRD-Wirtschaft war in den letzten Jahrzehnten geprägt von der industriellen Massenfabrikation (Fordismus), der Aufspaltung in Produktionsabschnitte durch das Fließband und der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (Taylorismus), die die Produktion zu enormen Stückzahlen führte und somit auch zur sprunghaften Steigerung der Profite. Untermauert wurde dies durch die Wirtschaftstheorie von Keynes, der mittels Vollbeschäftigung und verstärkter Kaufkraft der Bevölkerung die Nachfrage nach Konsumgütern und somit die Wirtschaftsproduktivität steigern wollte.
Dabei "(...) etablierten sich genau jene gesellschaftlichen Strukturen, die jetzt im Begriff sind, vom Kapital zerschlagen zu werden. Es entstand die Figur des Massenarbeiters, der Sozial- und Wohlfahrtsstaat, Einheitsgewerkschaft und 'Sozialpartnerschaft', das uns gut bekannte Konsumverhalten und sogenannte 'Volks'parteien, die keinen Klassenstandpunkt mehr vertreten, sondern in wechselnder Weise als Massenintegrationsfaktoren in das kapitalistische System wirken" (29).
Zwischen 1969 und 1973 wurden von der ArbeiterInnenklasse durch wilde Streiks die Trennung von Leistung und Lohn durchgesetzt, d. h. die Löhne stiegen schneller als der Produktionszuwachs. Diese von den Lohnabhängigen erkämpften Lohnerhöhungen waren also unabhängig von der momentanen Konjunktur, und die Profitrate fiel Anfang der 70er Jahre.
"Diese Kämpfe entstanden aus der einheitlichen (Arbeits-)situation
in den Fabriken und Wohnbezirken und führten von daher zu einem gemeinsamen
Kampf mit einheitlichen Lohnforderungen. (...) Doch nicht nur die wilden
Streiks, Sabotageaktionen, Fabrikbesetzungen, Verminderung und Verweigerung
von Arbeitsleistungen führten zum Stocken der Profitrate, ebenso von
Bedeutung war die immer ungehemmtere Aneignung von sozialstaatlichen Leistungen"
(30).
4.3. Die "Energie"- und Wirtschaftskrise
Da sich die Löhne nicht am nominalen Steigen hindern ließen, wird mittels der inszenierten "Energiekrise" ein Vierteljahr nach dem Höhepunkt der 73er Streikwelle versucht, über die gestiegenen Lebenshaltungskosten z. B. bei Auto und Wohnung den erkämpften Lohngewinn indirekt wieder abzuschöpfen. Eine zweite Variante des Kapitals war die Abkehr vom keynesianistischen Vollbeschäftigungsmodell. Mit Hilfe des sprunghaften Anstieg der Arbeitslosigkeit wurde eine Reservearmee von Arbeitskräften geschaffen, um wie schon so oft in der Geschichte des Kapitalismus, die Lohnabhängigen zu disziplinieren und Druck auf die Löhne auszuüben.
"Wenn die Energiekrise ein Konzept hatte, dann doch das, international eine neue "Arbeitskräftepyramide" durchzusetzen, die Klasse weltweit so aufzuspalten, daß neue Verwertungsbedingungen etabliert werden konnten" (31).
Die Leiharbeitsfirmen waren in der 70er Jahren ein Instrument des Kapitals, um die gesellschaftlich weit verbreiteten Einstellungen und Verhaltensweisen gegen die Lohnarbeit wieder in den Ausbeutungsprozeß zu integrieren. Individuelle Verweigerung wie Krankfeiern, den Betrieb wechseln, Pausen ausdehnen und kollektive Aktionen wie autonome Streiks sollten zurückgedrängt werden, damit der Produktionsprozeß nicht gefährdet wurde.
"Das Bedürfnis nach Selbstbestimmung wird vom Kapital individualisiert und damit (...) entsprechend seinen Produktivitätserfordernissen benutzbar" (32).
Die Renitenz der ArbeiterInnen sollte isoliert bleiben und nicht in kollektive Aktionen umschlagen können. Hierfür werden die Produktionsabschnitte entkoppelt: Einführung von Pufferzonen in der Fabrik, Auflösung der Fließbandabteilungen, Einrichtung teilautonomer Gruppen; außerhalb der Fabrik wurde das Klitschennetz, die diffuse Fabrik, ausgeweitet. Mit dem Mittel Arbeitslosigkeit werden die renitentesten und unproduktivsten Arbeitskräfte aus den Kernbelegschaften entfernt, um sie über prekäre Arbeitsverhältnisse wieder in den Arbeitsprozeß einzugliedern. So sollen die Poren des Arbeitstages verschlossen werden und die Verweigerung der Lohnarbeit ins Leere laufen.
Der Arbeitsmarkt kommt über Flexibilisierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen immer mehr ins rotieren. Eine riesige Drehscheibe vermittelt immer häufiger Jobs unter dem Lohnniveau des vorherigen. So können ohne großen inflationären Druck die Profite der Unternehmen stabilisiert und gesteigert werden (33).
Die Nettogewinne des Kapitals stiegen im zweiten Halbjahr 1973 um 24,5 Prozent. Trotz des Einstellungsstops der Großbetriebe, der 1976 wieder aufgehoben wurde, stiegen die Löhne zwischen 1974 und 1976 nochmals an, da die Krise noch nicht genügend ausgeweitet war. Mit Ansteigen der Arbeitslosigkeit 1977/78 wurde zum ersten Mal als Gegenreaktion ohne Unterstützung der Gewerkschaftsbosse die Forderung nach der 35-Stunden-Woche auf dem Gewerkschaftstag der Industriegewerkschaft Metall im September 1977 beschlossen (34).
Die Rigidität des Arbeiterverhaltens ließ also die Rechnung der Kapitalisten nicht ganz aufgehen. Sie mußten neue Wege gehen, um die Kapitalakkumulation wieder nach vorne zu bringen.
"Die Schuldenkrise, ob im Weltmaßstab oder beim Gemeindeetat von Pusemuckel, wird benötigt, um der konsumtiven 'Verschwendung' der Kredite einen Riegel vorzuschieben. Die Verwendung der Kredite für fixes Kapital, d. h. Instrumente zur Einverleibung von mehr lebendiger Arbeit, ist das in der 'Schuldenkrise' zentrale Thema des Kapitals. Was so zunächst nur als 'Verzicht auf Konsum' angesprochen wird, beinhaltet in der Verwertungslogik natürlich die Ausweitung der Arbeit" (35).
So kamen Ende der siebziger Jahre Pläne auf den Tisch, die von
der Bevölkerung erkämpften Sozialleistungen wieder zu reduzieren,
um den Zwang zur Lohnarbeit zu erhöhen und gleichzeitig staatliche
Mittel freizusetzen, die über eine Subventions- und Investitionskampagne
in die Bereiche der Rüstungsindustrie, der Gentechnologie und der
High-Tech- und Energieindustrien fließen sollen (36).
4.4. Die Entwicklung in den achtziger Jahren
Die in den siebziger Jahren angehäuften Kapitalmengen sollen nun in den achtziger Jahren in die Umstrukturierung der Wirtschaft hin zu den neuen expandierenden Technologien transferiert werden, um so wiederum einen weiteren Akkumulationszyklus in Gang zu setzen.
"Die lange Krise (1980-1982) ist das politische Instrument, um diese technologische Erneuerung des Kapitals nun als Kommando im unmittelbaren Produktionsprozeß zum Funktionieren zu bringen" (37).
Erst durch die gegenständliche, stoffliche Existenzweise des Kapitalverhältnisses wird Technologie zum Kommando. Technologie an sich bewirkt nichts. So muß mit der Einführung neuer Technologien auch immer eine neue Eigentumslosigkeit der Lohnabhängigen durchgesetzt werden, eine neue Armut an politischer Macht in der Produktion (38). Dies sollte mittels der Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse durchgesetzt werden.
Die Arbeitsamtstatistik, die weniger als ein Drittel der offenen Stellen erfaßt, zeigt einen steigenden Anteil der befristeten Stellen von 1980 (5,9 Prozent) bis 1983 (15,7 Prozent), der dann auf diesem Niveau bleibt. So entsteht mit dem Boom der Gewinne Anfang der achtziger Jahre ein "Boom" der Flexibilisierung (39).
In den bisherigen Konjunkturen gab es keine großen personellen Veränderungen in den Betrieben. Die Ausweitung der Lohnarbeit sollte zuerst mit Überstunden aufgefangen werden, bevor der politische Einstellungsstop aufgehoben wurde. Der Einstellungsstop wurde im Boom aufgehoben, da es zu "Überalterungserscheinungen" bei Belegschaften gekommen war, und Unternehmer und einige Betriebsräte sich Sorgen um die Produktivität machten. Es wurden nun verstärkt junge ArbeiterInnen eingestellt, deren Zusammensetzung mittels Ausweitung der befristeten Stellung und der Leiharbeitsfirmen besser zu kontrollieren war.
Diese Ausweitung fand schon in der Krise 1980/82 statt, und auch die Begrenzung auf drei Monate wurde unterlaufen, so daß das Beschäftigungsförderungsgesetz vom 1.5.1985 nur eine bereits vorhandene Entwicklung legalisiert hat. Doch die politische Auswirkung des Gesetzes zeigt einen Widerspruch hauptsächlich in der Industrie, indem einerseits Befristung gewollt wird, andererseits die produktive Kooperation der Arbeitenden gefährdet ist, da die Motivation bei befristeten Stellen, wenn eine Übernahme unwahrscheinlich scheint, sinkt. Zudem muß es eine gewisse "Attraktivität" der Arbeit geben (40).
Die Arbeitslosenzahlen wurden trotz des Aufschwungs nicht gesenkt. So griff die neue Strategie der Unternehmer: Angst um den Arbeitsplatz, Angst um ein gesichertes Einkommen, höhere Rhythmen und niedrigere Löhne wurden akzeptiert. 1984 konnten Kapital und Gewerkschaften mit der 38,5-Stunden-Woche eine weitere Flexibilisierung und damit Prekarisierung durchsetzen. Leiharbeit, befristete Verträge, 440.-DM-Jobs etc. sind für viele ArbeiterInnen zur Normalität geworden und verlieren somit ihre abschreckende Wirkung. Das prekäre Arbeitsverhältnis wird von ihnen in ihre Lebensplanung eingebaut, so daß mittels Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Schwarzarbeit etc. sich der Lohnarbeit entzogen wird.
Renten-, Gesundheits- und Steuerreform Ende der achtziger Jahre sind
nun Instrumente des Staates, erkämpftes Einkommen wieder abzuschöpfen
und von unten nach oben umzuverteilen, wobei bis heute wegen des heftigen
Widerstandes schon wieder beträchtliche Abstriche gemacht werden mußten,
z. B. durch Warnstreiks der DruckerInnen gegen die Besteuerung der Nacht-
und Feiertagszulagen.
4.4.1. Die Umstrukturierung der Wirtschaft
"Umstrukturierung heißt (...), die Arbeitermacht zu brechen, dem multinationalen Kapital glänzende Verwertungsbedingungen zu schaffen" (41).
Sämtliche Lebens- und Arbeitsbereiche sollen mittels der neuen Technologien organisiert werden. Traditionelle Industriezweige wie Bergbau, Metall- und Werftindustrien werden trotz heftiger Widerstände zurechtgeschrumpft und umstrukturiert. Neue Technologie- und Produktionszweige wie Kommunikationssysteme, Gen- und Biotechnologie und Weltraumforschung haben gigantischen Zuwachs. Mit dieser Umstrukturierung der Wirtschaft geht auch eine Umstrukturierung sämtlicher Arbeitsbedingungen einher.
"Die in der Beschäftigtenstatistik ausgewiesene Ausweitung des Dienstleistungsbereichs (von 1974 2,9 Mio. zu 1984 3,7 Mio. Beschäftigten) ist zum Teil nur Reflex der Prekarisierung produktiver und industrieller Arbeiten (...). Durch die formelle Auslagerung von Tätigkeiten aus der Fabrik in andere Firmen - Subs, Putzfirmen, Privatkantinen, Softwareberatung und auch die Rekrutierung über Sklavenhändler - werden diese industriellen Arbeiten statistisch in 'Dienstleistung' verwandelt" (42).
Die Tendenz geht weg vom Großbetrieb hin zu einer Dezentralisierung und Flexibilisierung der Betriebsstrukturen, hin zu ökonomisch abhängigen Zulieferbetrieben und Klitschen. Somit werden alte ArbeiterInnenzusammenhänge atomisiert und neu zusammengesetzt. Eine Segregation der ArbeiterInnenschaft in Stamm- und Randbelegschaften zeichnet sich ab.
Das Schlagwort von der 2/3 Gesellschaft macht die Runde, d. h. 1/3 der lohnabhängig Beschäftigten hat nicht mehr die Schutzrechte und Arbeitsbedingungen, wie sie den Stammbelegschaften garantiert werden. Dieses letzte Drittel wird dann in sich noch einmal in viele Beschäftigungsformen aufgespalten, in Leiharbeit, kapazitätsorientierte Arbeitszeit (KAPOVAZ), Teilzeitarbeit und Job-Sharing, Saisonarbeit, 440.-DM-Jobs, Aushilfstätigkeiten, Schwarzarbeit, befristete Arbeitsverträge (zur Zeit bis 18 Monate), ABM-Stellen etc.
Doch funktioniert dieses System nur, wenn dabei verschiedene Methoden abgestuft eingesetzt werden, wenn die Übergänge zwischen Stamm- und Randbelegschaften fließend bleiben und damit die prekären ArbeiterInnen immer die Illusion haben können, in die Stammbelegschaft übernommen zu werden (43).
Und so funktioniert die Kontrolle, da jede/r noch eine Chance sieht und versucht, sich durch individuellen Einsatz zu "bewähren". Doch "in individuellen Aushandlungsprozessen wird der einzelne Arbeitnehmer wegen der stets gegenwärtigen Machtasymmetrie auf dem Arbeitsmarkt regelmäßig den kürzeren ziehen" (44).
Die betriebswirtschaftliche Seite der Umstrukturierung heißt:
Senkung der Stammbelegschaften bis auf das notwendigste Minimum, Einstellung
von LeiharbeiterInnen und Aushilfen bei Auftragsspitzen, also Abwälzung
des Konjunkturrisikos auf die Beschäftigten, Rationalisierungen, Einführung
neuer Technologien zur Kontrolle der Arbeitskräfte, z. B. Video und
Personalinformationssysteme, also Computerisierung. Somit soll ein angepaßtes
Arbeitsverhalten erzwungen und die Produktivität gesteigert werden.
4.4.2. Das Instrument "Flexibilisierung"
"Das Prinzip der Warenverteilung durch Angebot und Nachfrage wird nun auch (...) auf die menschliche Arbeitskraft angewandt (...). Zudem bedeutet die Flexiblisierung der Arbeit häufig eine Arbeitsintensivierung und Disziplinierung der Arbeit" (45).
Flexibilisierung wurde in den achtziger Jahren zu dem Zauberwort und der Strategie, mit der die Unternehmen versuchten, Umstrukturierungen durchzusetzen. Flexibilisierungsstrategien setzen vor allem bei der Arbeitszeit, bei Beschäftigten und bei den Arbeitsverhältnissen an.
Gerade im Bereich der Arbeitszeitflexibilisierung kam es zu großen Auseinandersetzungen. Durch die industrielle Entwicklung wurde das System der Lohnarbeit ausdifferenziert in die Dreiteilung Vorberuf, Beruf, Ruhestand. Die Krise des tayloristischen Organisationsmodells bzw. des fordistischen Gesellschaftskonzeptes bewirkte eine Erosion der Normalform der Lebens- und Arbeitszeit. Auf diesem Hintergrund formieren sich Konflikte der Wochenarbeitszeitverkürzung, Vorruhestand, der Wochenendarbeit, Teilzeitarbeit, die Entkoppelung der Betriebszeit von der Arbeitszeit, Schichtregelungen und Gleitzeitsysteme.
"Zerfaserung der Erfahrungsgrundlagen kollektiver Organisationspraxis ist die eindeutige politische Strategie der Arbeitszeitflexibilisierung" (46).
Von Unternehmerseite wird das Ganze so interpretiert:
"Aus Arbeitgebersicht ist Arbeitszeitflexibilisierung gleichbedeutend mit der Entkoppelung von Arbeits- und Anlagenlaufzeit. (...) Langfristig bedeutender ist das Interesse einer ständig größer werdenden Zahl von Arbeitnehmern, die Arbeitszeitflexibilisierung zu nutzen, um in einer individuellen Kombination von Arbeitsdauer, Lage der Arbeitszeit und Gehalt ein Optimum zu erwirtschaften. Noch auf lange Sicht wird das 'Normalarbeitsverhältnis' für eine Mehrheit der Arbeitnehmer der Standard sein. Jedoch wächst die Zahl der Spezialisten, die als neue Selbständige oder Teilzeitbeschäftigte trotz kürzerer Arbeitszeit größere Einkommenschancen hätten. Es wächst der Bedarf der Unternehmer an Leiharbeitern oder befristeten Angestellten, die kurzfristig anfallende Leistungen erbringen" (47).
Den Gewerkschaften weisen die Unternehmer die Ordnungsfunktion zu, diese "neuen atypischen" Arbeitsverhältnisse zu schützen und zu sichern.
Die Flexibilisierung bei den Beschäftigten zielt auf die Erhöhung der Mobilität, die Ausweitung der Qualifikation, die Differenzierung der Bezahlung sowie der Entregulierung der Kündigungs- und Arbeitsschutzbedingungen (48).
Nach einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg sind junge Fachkräfte bei ungünstiger Arbeitsmarktlage zu erheblichen Kompromissen bereit. 90 Prozent würden längere Anfahrtswege in Kauf nehmen und wären bereit dazuzulernen. 60 Prozent wären mit einer unangenehmeren und nicht der Qualifikation entsprechenden Arbeit zufrieden oder würden sogar den Beruf wechseln. Die Hälfte würde sich mit einer geringeren Bezahlung abfinden. Umzug, Wochenendpendeln oder Ausstieg aus dem Berufsleben kommen für deutlich weniger in Frage (49).
Das Instrumentarium um die Flexibilisierungsvorhaben des Kapitals umzusetzen
setzt unter anderem an der ganzen Palette der prekären Beschäftigungsverhältnisse
an (vgl. Kap. 4.4.3.): Ausdehnung der befristeten Arbeitsverträge
auf 18 Monate; Teilzeitarbeit u. a. durch die geplante Ausdehnung der Ladenschlußzeiten;
Einsatz von Leiharbeit, die nach Ausdehnung der Verleihfrist auf sechs
Monate weiter expandiert; Belegschaftsleasing; das Ansteigen der Anzahl
der "HeimarbeiterInnen", die besonders flexibel, sozial schlecht abgesichert
und isoliert sowie schlecht bezahlt sind (50); die unter der Sozialversicherungsgrenze
liegenden "440.-DM-Jobs"; die "neuen" Selbständigen, die total von
einem Auftraggeber abhängig sind.
4.4.3. Prekäre Arbeitsverhältnisse
Bei konstant hoher Arbeitslosenzahl gibt es in der Bundesrepublik Deutschland jedoch keinen starren Arbeitsmarkt, denn pro Jahr gibt es ca. 3,7 Millionen Arbeitslosenmeldungen, fünf Millionen zwischenbetriebliche Arbeitsplatzwechsel und ebenso viele innerbetriebliche Umbesetzungen, d. h. der Arbeitsmarkt ist eine riesige Drehscheibe.
Nach Angaben des Bundes Deutscher Arbeitgeber (BDA) gab es 1986 1,9 Millionen Zeitverträge, 50 Prozent der Neueinstellungen sind befristet, davon erhalten 25 Prozent dann unbefristete Verträge (51). Zur Zeit werden etwa 15 bis 20 Prozent der Beschäftigten in diesem disponiblen, prekären Bereich eingesetzt.
Durch Auslagerung von Arbeiten entsteht eine Trennung in Stamm- und Randbelegschaften. Auslagerungsmöglichkeiten gibt es beispielsweise bei Planung, Werbung, Konstruktion, Werkschutz, Reinigung, Reparatur, Wartung etc.
Gleichzeitig mit der Auslagerung von Arbeiten aus den Kernbetrieben entstehen in diesen und an der Peripherie der Zulieferer und Klitschen neue, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, d. h. Verträge mit "freien Mitarbeitern", Werkverträge, Aushilfen, Heimarbeit, Leiharbeit, Schwarzarbeit.
Mit der Dezentralisierung innerhalb und außerhalb der Fabrik wächst die Bedeutung der TransportarbeiterInnen für den Produktionsprozeß. Von daher entwickeln sich Konfliktlinien von den "Rändern der Automatisierung" als mögliches Zentrum eines neuen Antagonismus (52).
Die im folgenden beschriebenen wichtigsten prekären Arbeitsverhältnisse
können nicht streng isoliert voneinander gesehen werden. Sie weisen
zum Teil Verbindungslinien untereinander auf wie z. B. 440.-DM-Jobs und
Schwarzarbeit oder auch zu den garantierten Arbeitsverhältnissen wie
Teilzeitarbeit oder Leiharbeit. Sehr selten treten sie in Reinform auf.
a) Teilzeitarbeit
Unter Teilzeitarbeit wird in der Regel die sogenannte Halbtagsarbeit verstanden zu etwa vier Stunden täglich zur gleichen Zeit. Weiterhin gibt es noch eine Reihe von weiteren Variationen sowohl von unterschiedlichster Dauer und Bezahlung als auch von entgarantierter Teilzeitarbeit (53).
Bei den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen hat
jede/r siebte (14,1 Prozent) keine "normale" Arbeitszeit. Davon sind ca.
zwei Millionen teilzeitbeschäftigte Frauen gegenüber 139.100
Männern. Inklusive der nicht sozialversicherungspflichtigen geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisse muß von 3,5 Millionen Teilzeitjobs
ausgegangen werden. 97 Prozent davon sind mit Frauen besetzt. Das bedeutet:
Ein Drittel der erwerbstätigen Frauen ist teilzeitbeschäftigt!
(54)
b) Die sogenannten 440.-DM-Jobs
Bis zu der derzeitigen Grenze von 440.- DM im Monat und einer Wochenarbeitszeit
von unter 15 Stunden, sind die Beschäftigten von der Beitragspflicht
zur Renten- und Krankenversicherung befreit, haben allerdings auch keinen
Anspruch auf entsprechende Versicherungsleistungen (55).
c) Befristete Arbeitsverträge
Mit Einführung des Beschäftigungsförderungsgesetzes (1985) wurde die Dauer der Befristungsmöglichkeit auf 18 Monate ausgedehnt. Mit der Befristung soll ein vorübergehender Bedarf abgedeckt werden, z. B. Saisonarbeiten, Schlußverkauf, Auftragsspitzen, etc.
Gekündigt werden kann das Arbeitsverhältnis, falls es über
drei Monate hinausgeht, nach der gesetzlichen Kündigungsfrist - vorher
zu jeder Frist. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es, falls das Arbeitsverhältnis
vier Wochen überdauert oder die Arbeitszeit länger als wöchentlich
10 bzw. monatlich 45 Stunden beträgt (56).
d) Kapazitätsorientierte Arbeitszeit (KAPOVAZ)
Bei diesem Arbeitsverhältnis werden die ArbeiterInnen je nach Bedarf
und Auftragslage der Unternehmer abgerufen. Sie müssen mindestens
vier Tage vorher Bescheid bekommen.
e) Schwarzarbeit
Nach der neuen Definition des Gesetzes zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung (BillBG) liegt Schwarzarbeit dann vor, wenn das Handeln aus Gewinnsucht und die Erzielung wirtschaftlicher Vorteile im erheblichem Umfang zusammentreffen. Dies setzt sich aus einem subjektiven und objektiven Tatbestandsmerkmal zusammen. "Keine Schwarzarbeit sind aber Dienst- oder Werkleistungen, die auf Gefälligkeit oder Nachbarschaftshilfe beruhen (...)" (57).
Im Bereich des illegalen Arbeitsmarktes gibt es natürlich keine besondere Absicherung der dort Arbeitenden. Nach vorsichtigen Schätzungen, die je nach Maßstab schwanken, wird der Anteil der Untergrundwirtschaft an dem offiziellen Sozialprodukt auf etwa 10 Prozent geschätzt.
Vieles deutet darauf hin, daß die Untergrundökonomie in den
letzten Jahren stark expandierte. Auch hier, wie im legalen Sektor gibt
es ein facettenreiches Angebot an Arbeitsmöglichkeiten und -verhältnissen.
Das reicht von der individuellen Schwarzarbeit bis hin zu dem immer besser
organisierten Sektor der illegalen Leiharbeit (58).
f) Die sogenannten "Selbständigen"
In einer Studie kommen die Autoren Mayer/Paasch zu dem Ergebnis, daß immer mehr "Unternehmen eine Reihe von Tätigkeiten an sogenannte Selbständige vergeben" (59), z. B.
Selbständige unterbieten gesetzliche und tarifliche Standards,
so daß negative Auswirkungen auf die Stammarbeitsplätze zu befürchten
sind. Durch die Erleichterung befristeter Arbeitsverhältnisse wurde
die Spaltung in Rand- und Stammbelegschaften weiter vorangetrieben (61).
4.4.4. Die Rolle des Staates
Flankiert werden die Umstrukturierungen in der Wirtschaft auf politischer Ebene durch den Staat und die jeweiligen Regierungen. Diese setzen die Rahmenbedingungen, so daß dies alles als sozial verträglich gilt.
"Sozialpolitik hat neben der Arbeitspolitik des Staates (als Aktionsebene des Kapitals) die Funktion, auf der Reproduktionsseite des gesellschaftlichen Lebens einzuwirken, die Unterwerfung unter den Arbeitszwang zu sichern, und die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Klasse herzustellen" (62).
So wurde der Sektor der Sozialausgaben trotz immer wieder erfolgter Kürzungen immer weiter aufgebläht, ebenso die ganzen Subventionen und Investitionsprogramme für die Staats- und Privatwirtschaft.
Mit der Ansammlung von Daten über Volkszählungen, Mikrozensus und Dateienabgleich soll ein dichtes Netz von Informationen gewebt werden, so daß mit Hilfe von Computerprogrammen Konfliktfelder und Unruheherde rechtzeitig erkannt und sanft gesteuert werden können.
Ab 1964 begann die Vergabe der Versicherungsnummer und Betriebsnummer. Die 1972 eingeführte Datenerfassungsverordnung/Datenübermittlungsverordnung (DEVO/DÜVO) schreibt die Verwendung maschinenlesbarer Belege vor, um so die Basis für einen Datenaustausch von Betrieben, Krankenkassen, Rentenversicherung und Bundesanstalt für Arbeit zu schaffen. Mittels dieser Daten wird Sozialverhalten simulierbar und kann präventiv angegangen werden.
Mit der geplanten Einführung eines Sozialversicherungsausweises mit der Versicherungsnummer als Nummerncode können die verschiedenen Ämter sensible Dateien über Krankheit, Verhalten am Arbeitsplatz und Berufsunfähigkeit austauschen. Der Mensch als Arbeitskraft soll so für das Kapital besser kalkulierbar und verwertbar werden.
Durch die Umverteilung von Sozialausgaben auf die Sozialversicherungsträger, die sich wiederum über Einsparungen und Beitragserhöhungen bei den Versicherten finanzieren, werden indirekt Löhne abgeschöpft (63).
Wo diese subtilen Möglichkeiten nicht mehr ausreichen, steht inzwischen ein reichhaltiges Instrumentarium von Repressionsmöglichkeiten bereit, das sich der Staat in den letzten zwei Jahrzehnten präventiv aufgebaut hat. Von den Notstandsgesetzen über die Aufstockung von Polizeikräften und deren paramilitärischen Ausrüstung bis hin zu den sogenannten Sicherheitsgesetzen.
Der Schutz vor "Terrorismus" und die militanten Kämpfe der sozialen Bewegungen waren willkommene Anlässe die schon längst geplanten Verschärfungen als Gesetze zu zementieren. Diese zielen auf das Bewußtsein der Bevölkerung, indem den Menschen klargemacht werden soll, daß sich Widerstand nicht auszahlt.
Doch mit Verschärfung der Krise z. B. im Stahlsektor wächst
auch der Unmut und die Stimmung für radikale Lösungen. In welche
Richtung diese tendieren werden, hin zu autoritären Lösungen
oder aber in Richtung einer freieren Gesellschaft läßt sich
noch nicht bestimmen. Das ist auch immer eine Frage der Klassenauseinandersetzung.
4.4.4.1. Das Arbeitsvermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit
Das staatliche Arbeitsvermittlungsmonopol wurde im Deutschen Reich am 22.7.1927 durch das Arbeitsnachweisgesetz festgelegt mit der Begründung, daß am Nachweis und der Vermittlung von Arbeitsplätzen nichts verdient werden darf. Dieses Monopol war für Staat, Unternehmen und Gewerkschaften ein Instrument zur Organisation des Arbeitsmarktes. Es gab die Möglichkeit, präventiv Konfliktsituationen zu erkennen und gegenzusteuern, aber auch schon bestehende Konfliktfelder zu regulieren. Arbeitslosenunterstützung und Arbeitsvermittlung wurden somit zentral gesteuert.
Die Grundlagen des Arbeitsvermittlungsmonopols wurden dann von der Bundesrepublik Deutschland in Form der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg bzw. der Landesarbeitsämter als zentrale Organe übernommen. Nach § 1 Arbeitsförderungsgesetz vom 25.6.1969 (64) zuletzt geändert durch das Beschäftigungsförderungsgesetz vom 24.4.1985 (65) soll ein hoher Beschäftigungsstand erzielt, die Beschäftigungsstruktur verbessert und das Wirtschaftswachstum gefördert werden.
Nach § 2 Arbeitsförderungsgesetz führt die Bundesanstalt Berufsberatung und Arbeitsvermittlung durch, fördert die berufliche Bildung, gewährt berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, bietet Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen an, bewilligt Konkursausfallgelder, Arbeitslosengeld sowie Arbeitslosenhilfe und betreibt Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (66).
Doch in der Realität kann die Bundesanstalt bei der Arbeitsvermittlung nur bedingt gerecht werden. Viele Arbeitslose erhalten vom Arbeitsamt kein oder kaum Stellenangebote und je länger die Arbeitslosigkeit andauert, desto mehr verschärft sich diese Situation. Zudem selektieren die Arbeitsämter nach den Qualifikationsanforderungen der Unternehmen, so daß die Zahl der Schwervermittelbaren durch diesen "Siebeffekt" ständig steigt, was die Situation mittelfristig verschärft.
Inzwischen läßt sich aber eine leichte Erosion dieses Monopols
beobachten. Zum einen durch die Leiharbeitsfirmen, die auch die Arbeitsämter
praktisch entlasten, und zum anderen über die Möglichkeit, neben
Zeitungsanzeigen nun seit neuestem auch über Rundfunk und Fernsehen
Stellen direkt zu vermitteln. So verschiebt sich immer mehr der Prozentsatz
der Vermittlungen zuungunsten der Arbeitsämter.
4.4.5. Die Rolle der Gewerkschaften
Mit dem in der Bundesrepublik Deutschland tonangebenden Deutschen Gewerkschaftbundes (DGB) als Einheitsgewerkschaft haben die Unternehmer einen kooperativen Widersacher zur Seite. Funktion des DGB und der kleineren Gewerkschaften wie Deutsche Angestellten Gewerkschaft (DAG), Christlicher Gewerkschaftsbund (CGB) etc. war und ist es, die Klassenauseinandersetzungen zu kanalisieren und produktiv in die BRD-Ökonomie zu integrieren. Zwar wird versucht, die Handlungsmöglichkeiten der Gewerkschaften zu beschneiden (siehe Änderung des § 116), doch wird ihr genereller Beitrag zur Stabilisierung der herrschenden politischen Verhältnisse weiterhin dringend gebraucht.
Die Gewerkschaften beharren auf ein Mitbestimmungs- und Gestaltungsrecht in Form der Sozialpartnerschaft für die Zukunft der Gesellschaft. Diese wird bestimmt sein von dem Resultat der gesellschaftlichen Kämpfe und Auseinandersetzungen.
"Die Menschen wollen im Betrieb nicht nur Produktionsfaktor und in der Gesellschaft nicht Untertan sein. Sie wünschen eine qualifikationsfördernde und gesellschaftlich sinnvolle Arbeit, sozial gesicherte Arbeits- und Lebensverhältnisse. Sie wünschen eine solidarische Gesellschaft - ohne Gewalt, Krieg und Elend" (67).
Zur Erreichung dieser Ziele muß politische und ökonomische Gegenmacht entfaltet werden.
"Angesichts der verfeinerten Individualisierung- und Spaltungsstrategien der Konservativen wird es den Gewerkschaften darum gehen müssen, den Zusammenhalt der verschiedenen Beschäftigtengruppen zu stärken. Wer individuelle Freiheit und Selbstbestimmung bewahren oder erreichen will, muß kollektiv und solidarisch kämpfen" (68).
So sollen in den Gewerkschaften verstärkt kulturelle und soziale Bedürfnisse entwickelt und gelebt werden. Aufgabe der Gewerkschaften ist es, ökonomische und ökologische Perspektiven aufzuzeigen, den Sozialstaat zu sichern und das Recht auf Arbeit durchzusetzen.
Die gewerkschaftliche Verankerung bis in die kleinsten Betriebe hinein dient dem Staat als hervorragendes Frühwarnsystem, um Konfliktpotentiale und Unzufriedenheit bei den lohnabhängig Beschäftigten feststellen zu können. Mit präventiven Maßnahmen können daher Staat und Kapital auf sich abzeichnende Probleme reagieren, sie entweder verschärfen oder entschärfen.
Weiterer Schwachpunkt der Gewerkschaftsbewegung in der BRD ist ihre Verstrickung in das kapitalistische System über eigene Unternehmen, wie die Neue Heimat und andere Gewerkschaftsunternehmen. Sie sind selbst zu Kapitalisten geworden. Aus den Streikgeldern der Mitglieder wurde ein riesiger Konzern aufgebaut, der durch Mißwirtschaft inzwischen etwas zurückgestutzt wurde (Verkauf der Neuen Heimat, der Bank für Gemeinwirtschaft etc.).
So fungieren sie gleichzeitig als Arbeitgeber und ArbeiterInneninteressensvertreter. Zusammen mit dem straff zentralistischen Organisationsaufbau entsteht eine Hierarchie, in der eine Clique von bezahlten Berufsfunktionären mehr die eigenen Interessen als die der Arbeitenden im Blick hat. So werden Basisbewegung und -forderungen über die verschiedenen Gewerkschaftsgremien immer mehr verwässert und schließlich so umgedreht, daß sie mehr den Erfordernissen der Unternehmen entsprechen, z. B. wird die Forderung nach Erhalt von Arbeitsplätzen mit Zustimmung der Betriebsräte in Sozialpläne nach betriebswirtschaftlicher Logik umfunktioniert.
Sozialpläne sind ein Instrument für die Bewältigung der Krise und um die ArbeiterInnenklasse ruhig zu halten. 1962 wurde der erste in der deutschen Stahlindustrie abgeschlossen - mit Abfindungen, vorzeitigen Pensionierungen, verkürzten Anwartschaften auf die Betriebsrente. In diesem Jahrzehnt erlebten die Sozialpläne einen Boom. Von 19.000 entlassenen ArbeiterInnen in der Stahlindustrie waren 17 Prozent an Sozialplänen beteiligt. 1983 (13.000 Abgänge) stieg der Anteil auf 62 Prozent (69).
So ist es denn nicht verwunderlich, daß die Gewerkschaften Probleme mit der Mobilisierung der Arbeitenden haben und im Vergleich zu ihren Millionen von Mitgliedern nur ein Teil Gewerkschaftsforderungen und -aktionen unterstützt und noch weniger sich aktiv engagieren. Die Mehrzahl der Gewerkschaftsmitglieder hat ein ambivalentes Verhältnis zu den Gewerkschaften. Zum einen sind es die einzigen Massenorganisationen, die vorgeben, direkt ArbeiterInneninteressen zu vertreten und dies auf Basisebene zum Teil auch tun, zum anderen werden sie instrumentalisierend als Versicherungsvereine begriffen.
Gegen die Reintegrations- und Kaltstellversuche der etablierten Gewerkschaften finden sich bei den traditionellen Stammbelegschaften hier im Gegensatz zu anderen Ländern (siehe Entwicklung von autonomen Arbeitskämpfen in Italien und Frankreich) kaum Anzeichen autonomer Selbstorganisation.
Diese finden sich eher bei den Marginalisierten, die sich zum Teil in verschiedenen Jobber- und Arbeitsloseninitiativen zusammenfinden, die entweder der staatlichen Repression ausgesetzt sind oder sich gegen Vereinnahmungsversuche von Kirchen und Gewerkschaften behaupten müssen (70).
"Das Kapital versucht die gesamte Gesellschaft zur Fabrik zu machen, in der Kollektivität keinen Platz hat, in der die Kontakte der Menschen auf das erforderliche Mindestmaß heruntergeschraubt werden. Denn in einer Gesellschaft von vereinzelten Individuen ohne, oder mit fremdbestimmten Kommunikationsstrukturen wird es schwer sein, Widerstand zu entwickeln" (71).
Die grundlegenden Fragen einer Gewerkschaft, nämlich die Eigentumsverhältnisse
und damit der Besitz der Produktionsmittel, werden nur in theoretischen
Zirkeln diskutiert und haben in der Gewerkschaftspraxis zur Zeit keine
Bedeutung. Im Mittelpunkt der DGB-Politik steht das Vollzeitarbeitsverhältnis,
das als Maßstab des sozialen Standards geworden ist: Mitbestimmung,
Kündigungsschutz, soziale Rechte und Sozialversicherungsrechte.
5. Entwicklung, Umfang und Struktur der legalen Leiharbeit
5.1. Die volkswirtschaftliche Situation
5.1.1. Ausmaße von legaler Leiharbeit
Trotz der ansteigenden Tendenz von Leiharbeit in den letzten Jahren ist ihre ökonomische Position in der Gesamtwirtschaft schwach und politisch ist sie in einer Außenseiterrolle. Zwar ändert sich die Bedeutung von Leiharbeit für die einzelnen Branchen beispielsweise bei Männern in den Bauberufen, im Metall- und Chemiebereich und bei den Frauen im Verwaltungsbereich, aber im Vergleich der Gesamtzahl der Beschäftigten und den Umsatzsummen ist sie gering. So gibt es in der Landwirtschaft, im öffentlichen Dienst und im Bergbau kaum LeiharbeiterInnen. Der Umsatz der legalen Leiharbeitsbranche betrug 1986 ca. 3,2 Milliarden DM (72).
Über die Zahl der LeiharbeiterInnen und der Verleihfirmen führt die Bundesanstalt für Arbeit Statistik, deren Aussagekraft sehr hoch ist, da laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die Verleiher zu Meldungen über Zahl und Art der von ihnen beschäftigten LeiharbeiterInnen sowie den Umfang ihres Betriebes verpflichtet sind. Die Nicht-Melder-Quote ist zur Zeit sehr gering.
Am Stichtag 30.6.1987 gab es in der BRD und West-Berlin insgesamt 73.083 LeiharbeiterInnen (= 0,35 Prozent der Beschäftigten), doch beträgt die Gesamtzahl 1987 etwa das dreifache, da im Verlaufe Jahres aufgrund der hohen Fluktuation in der Branche mehr Leiharbeitsverhältnisse abgeschlossen werden (73).
Am oben genannten Stichtag gab es 3.255 Verleihbetriebe. Zu Anfang 1984 mit 1.195 Erlaubnisinhabern ist dies fast eine Verdreifachung. Betriebe, die selbst nur gelegentlich ArbeiterInnen verleihen und ansonsten anderen Geschäften nachgehen, bedürfen ebenso einer Konzession der Landesarbeitsämter. Viele dieser Betriebe schicken Arbeitskräfte oft auch als Erfüllungsgehilfen in Form von Werkverträgen in andere Firmen (74).
1.007 Verleihbetriebe hatten keine Beschäftigten gemeldet, 949 Betriebe zwischen ein und neun Beschäftigte. Der Schwerpunkt liegt bei 303 Verleihfirmen mit zwischen 50 und 99 Beschäftigten. Der Anteil der sogenannten Mischbetriebe, bei denen nur gelegentlich Arbeitskräfte verliehen werden, hat auf 57,1 Prozent zugenommen. Dies hat die gleichen Ursachen wie die Gesamtzunahme der Verleiher (75).
Der Anteil der Leiharbeiter stieg von 72 Prozent im Juni 1984 auf 80 Prozent im Juni 1987. Bei der Gesamtzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten betrug die Männerquote 1987 59,8 Prozent (76).
Mit steigender Anzahl von Beschäftigten verschiebt sich der Betriebszweck immer mehr auf überwiegend oder ausschließlich auf Leiharbeit gerichtet (77).
Bei reinen Leiharbeitsfirmen ist der Frauenanteil (Bürobereich) wesentlich höher.
Da die Leiharbeitsbranche einen ausgesprochenen "saisonalen Charakter" hat, werden die Höchstzahlen der verliehenen Arbeitskräfte in den Ferienmonaten Juni bis August gemeldet z. B. zur Auffüllung von Urlaubslücken. Der Tiefststand erfolgt dann in den Monaten Dezember/Januar, da zu den Feiertagen LeiharbeiterInnen entlassen werden, um ihnen keine Feiertags- und Nichtbeschäftigungslöhne zahlen zu müssen. Der relevante Stichtag, um Aussagen über den Umfang von Leiharbeit machen zu können, ist daher der 30. Juni.
Es besteht eine Synchronizität der Leiharbeitsentwicklung und der allgemeinen Wirtschaftskonjunktur. Daran läßt sich die ökonomische Marginalität der Leiharbeit erkennen. Aber Zuwachs und Verluste reichen weit über die Allgemeinkonjunktur hinaus. Daraus folgt, daß diese Branche eine "Pufferfunktion" hat. Zuerst werden die Leiharbeitskräfte entlassen, bevor es an die Stammbelegschaften geht, und umgekehrt bei positiver Konjunktur. Daher ist der Leiharbeitsmarkt sehr konjunkturempfindlich, d. h. "prozyklisch".
In der allgemeinen Rezessionsphase 1980-82 ging die Zahl der LeiharbeiterInnen von Juli 1980 bis Juni 1983 um 45,3 Prozent zurück. Dieser starke Rückgang läßt sich aber nicht nur anhand der Konjunktur erklären, sondern zum anderen auch durch das Verbot im Bausektor. Dies macht sich insbesondere am Geschlechterschlüssel fest.
Die Zahl der Leiharbeiter sank von 1980 (34.819) bis 1983 (17.582) auf etwa die Hälfte. Der Frauenanteil sank um ein Drittel von 1980 (12.202) auf 1983 (8.120). Daher erhöhte sich der Frauenanteil insgesamt von 26 Prozent 1980 auf 31,6 Prozent 1983 (78). Der Frauenanteil reagiert weniger auf Konjunkturschwankungen, da dieser bei ca. einem Drittel liegt.
Rezessionen in der Leiharbeitsbranche fanden in den Jahren 1975 und 1982 statt. Boomjahre waren 1980 und 1985. Es läßt sich feststellen, daß der Rückgang in der Rezessionsphase geringer ist, als im darauffolgenden Boom, so daß die Verleihbranche über die Jahre gesehen ständig expandierte. In der Phase von 1984-86 ist dieses Wachstum zum Teil auf die Mischbetriebe zurückzuführen, die zuvor in der Grauzone Werkvertrag - illegale Leiharbeit tätig waren und wegen der neuen Entleiherhaftung und dem verstärkten Druck der Landesarbeitsämter, die wohl auch wegen der angefachten öffentlichen Diskussion um die Leiharbeit aktiver wurden.
Mit 891 Firmensitzen in Nordrhein-Westfalen (27,4 Prozent) liegt hier ebenso wie bei den Beschäftigtenzahlen (30,7 Prozent) der regionale Schwerpunkt der Branche (79). Weitere Schwerpunkte sind im Rhein-Main-Gebiet, im Großraum München, in Großstädten sowie in Seestädten mit Hafenanlagen und Werften (80).
1985 wurde im Beschäftigungsförderungsgesetz die Höchstdauer des Verleihs einer Arbeitskraft an denselben Verleiher von drei auf sechs Monate erhöht. Diese Regelung ist bis zum 31.12.1989 gültig (81). Nach Angaben der Bundesregierung konnten wegen der verlängerten Verleihdauer über 10 000 LeiharbeiterInnen beschäftigt werden und die Praxis der illegalen Scheinwerkverträge sei rückläufig insbesondere im Ingenieur- und Konstruktionsbereich, da hier wegen der häufig nötigen Einarbeitungszeit die Dreimonatsfrist zu knapp war (82).
Laut Beschäftigungsförderungsgesetz ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
nicht anzuwenden, wenn Arbeitskräfte innerhalb derselben Branche zur
Vermeidung von Kurzarbeit und Entlassungen eingesetzt werden und dies ein
für alle Beteiligten geltender Tarifvertrag vorsieht. Dies ist auch
in einzelnen Fällen seit 1985 geschehen. Statistisch nicht erfaßt
wird die Möglichkeit, innerhalb eines Konzerns zwischen konzernangehörigen
Unternehmen Arbeitskräfte erlaubnisfrei zu verleihen (83).
5.1.2. Leiharbeit in den verschiedenen Branchen
Eine Branchenstatistik wurde von der Bundesanstalt für Arbeit nur bis 1981 geführt. Danach war 80 Prozent des Beschäftigungsvolumens von Leiharbeit im Bau- und verarbeitenden Gewerbe zu finden, die bei der Gesamtbeschäftigung etwa 50 Prozent ausmachen. Somit lag der Schwerpunkt in schrumpfenden Branchen, während es im expandierenden Dienstleistungssektor relativ wenig Leiharbeit gibt (84).
Bis zum Verbot der Leiharbeit im Bauhauptgewerbe am 1.1.1982 war diese Branche das bevorzugte Tätigkeitsfeld der Verleiher. Wegen des häufigen Arbeitsplatzwechsels und der Witterungsabhängigkeit gibt es im Baugewerbe spezielle tarifliche und gesetzliche Regelungen zum Schutz der Arbeiter. Kündigungsschutz während der Schlechtwetterzeit und Zahlung von Schlechtwettergeld waren der Branche ein Dorn im Auge. So wurde auf die von den Verleihfirmen angebotenen Leiharbeiter zurückgegriffen, die dann gegen Jahresende vor Beginn der Schlechtwetterperiode gekündigt wurden. Wegen der legalen Umgehung der sozialen Schutzvorschriften war die Leiharbeit um einiges profitabler als in anderen Bereichen. Wer zudem noch illegal verlieh, konnte in kürzester Zeit enormen Profit machen (85).
Nach dem Verbot im Baugewerbe konnte entgegen der Befürchtungen keine größere Anzahl von arbeitslosen Leiharbeitern festgestellt werden. Entweder wurden diese von den Entleihern direkt eingestellt oder sie haben andere Arbeitsplätze bzw. eine Möglichkeit der Umgehung gefunden (86).
Die Gewichtigkeit der Leiharbeit dürfte nach dem Verbot im Bausektor im industriellen Sektor noch ausgeprägter sein. Vor allem beim Maschinenbau, in der Elektroindustrie und im Schiffsbau wird die Leiharbeit überdurchschnittlich intensiv genutzt. Mit 0,58 Prozent des Arbeitsvolumens ist die Nutzungsintensität von Leiharbeit beim Schiffsbau am größten (87). In diesem Bereich gibt es große Auftragsschwankungen, die durch Rationalisierungen und Arbeitsplatzabbau zum Teil bewältigt werden. Ein anderes Mittel ist der Aufbau eines Flexibilisierungsinstrumentariums bestehend aus Leiharbeit, Werkverträgen und hohem Überstundenniveau.
Beim Maschinenbau ist es durch Rationalisierungen mittels neuer Technologien zu einem Beschäftigtenrückgang gekommen. Produktionsschritte werden ausgelagert und sich auf die Kernproduktion konzentriert. Durch Lieferfristen kommt es zur Zunahme des Termindrucks, d. h. Flexibilisierung von Menschen und Arbeitsorganisation sind für die Unternehmen wichtig. Daher gibt es reduzierte Stammbelegschaften, hohes Überstundenniveau und Leiharbeit, die mit 0,52 Prozent vom Arbeitsvolumen nur knapp hinter dem Schiffsbau liegt (88).
In der Elektroindustrie beträgt die Nutzungsintensität 0,4 Prozent. In diesem Bereich gab es zwischen 1975 und 1980 einen Beschäftigungsrückgang vor allem bei An- und Ungelernten. Dieser Rückgang wird seit 1978 verstärkt durch Leiharbeit kompensiert. Da diese Branche in den letzten Jahren eine starke Wachstumsbranche war und ist, liegt die Vermutung nahe, daß es auch zu einem überdurchschnittlichen Anwachsen der Leiharbeit in diesem Bereich gekommen ist.
Durch den Kontinuitätsprozeß in der Produktion bestehen in der chemischen Industrie weniger Flexibilisierungsmöglichkeiten. Diese sind eher bei Wartung und Instandhaltung, sowie in der Verwaltung gegeben. Im gewerblichen Bereich kommt es zum Einsatz von Subunternehmen mittels Werkverträge sowie von Leiharbeitsfirmen. Über 50 Prozent der Beschäftigungsstunden des Leiharbeitsvolumens werden von Frauen erarbeitet, deren Anteil in der chemischen Industrie bei ca. 30 Prozent liegt. Die LeiharbeiterInnen werden vor allem im Verwaltungsbereich eingesetzt (89).
Generell bleibt festzustellen, daß ein hoher Leiharbeitsanteil in den Branchen zu finden ist, die besonders überstundenintensiv sind. Motive das Flexibilisierungsinstrument Leiharbeit einzusetzen sind: Unsicherheit der Nachfrage, Konjunkturschwankungen, Krankheit, Urlaub etc.
Im Dienstleistungssektor kommt es vergleichsweise zu geringer Leiharbeitsnutzung. Sie dient hier als Option zur Aufrechterhaltung des Arbeitsprozesses (Personalengpässe) bei Banken und Versicherungen, öffentlichen Verwaltungen sowie anderen Dienstleistungsbranchen. In der Regel werden im Dienstleistungssektor zunächst interne Flexibilisierungspotentiale genutzt.
Durch die Spreizung des Angebots entsteht ein härterer Machtkampf. Die Beschäftigten werden innerbetrieblich qualifiziert, damit sie an Arbeitsplätzen und -gegenständen flexibel eingesetzt werden können. Darüber wird der Aufstieg selektiert. Für unqualifizierte Tätigkeiten werden vor allem Frauen als Teilzeitkräfte eingesetzt, weniger über befristete Verträge. Kurzfristiger Mehrbedarf entsteht wegen der Automatisierung nur noch selten beispielsweise mit Werbekampagnen, die dann über LeiharbeiterInnen abgedeckt werden.
Zwar gibt es seit 1981 keine offiziellen Zahlen mehr zum Volumen der
Leiharbeit in den verschiedenen Branchen, aber die Untersuchungen von Brose,
Schulze-Böing, Wohlrab-Sahr und eine Studie der Industriegewerkschaft
Metall im für die Leiharbeit wichtigen Bereich der Metallindustrie
belegen, daß es seit 1981 keine größeren Verschiebungen
gegeben hat. Im Maschinenbau, in der Elektroindustrie und im Schiffsbau
wird Leiharbeit als "beschäftigungspolitisches Instrument" genutzt.
Leiharbeit wird nicht nur von vielen Firmen eingesetzt, sondern der Anteil
der LeiharbeiterInnen an der jeweiligen Belegschaft ist auch überdurchschnittlich
hoch (90).
5.1.2.1. Leiharbeit in Atomanlagen
Als technologische Großprojekte mit High-Tech-Konzentration sind Atomanlagen gute Beispiele dafür, wie der kapitalistische Wirtschaftsprozeß in anderen Bereichen organisiert wird. Die Produktion von Atomenergie ist eine gewalttätige Technologie, nicht nur weil sie Leben bedroht, sondern auch weil sie in besonderem Maße die Anpassung der Arbeiter an die Maschinerie verlangt. Fehler können lebensgefährliche Folgen haben, sowohl für das Individuum als auch für die Gesellschaft.
Die Arbeitsbedingungen in Atomanlagen sind gekennzeichnet durch Verstrahlung, Hierarchisierung (Festangestellte/Leiharbeiter,) und Militarisierung. Etwa eine halbe Million Menschen arbeiten unter diesen Bedingungen. Leiharbeiter (3/4 der Belegschaft), befristete Arbeiter und Ausländer werden durch die Art der Zusammensetzung der Arbeitskolonnen, den Arbeitsvertrag und durch scharfe Kontrollen diszipliniert. Denn die Leiharbeiter müssen die schmutzigsten und verseuchtesten Arbeiten unter den unzureichendsten Schutzbedingungen, zu den niedrigsten Löhnen, längsten Arbeitszeiten und unsichersten Arbeitsverhältnissen erledigen.
Ohne Leiharbeit geht nichts in Atomanlagen. Durch sie wird die Zusammensetzung der Belegschaften entscheidend mitbestimmt. Durch ständige Fluktuation, die Sprachprobleme und die Hierarchisierung soll eine Solidarisierung der Arbeiter gegen die unzumutbaren Arbeitsbedingungen vermieden werden.
In einem Atomkraftwerk sind ca. 200 Menschen festangestellt, doch tauchen in der Jahresbilanz zwischen 1.000 und 2.500 Beschäftigte auf. Diese Fremdkräfte sind in der Revisionszeit (ca. vier bis sechs Wochen im Jahr) tätig. In dieser Zeit werden auch ein Drittel der Brennelemente ausgetauscht. Der Reaktor muß hierfür abgestellt werden. Da dies Verluste für die Betreiber bedeutet, sind alle Revisionsarbeiten genau aufeinander abgestimmt.
Dies führt zu einem erhöhten Druck für die Arbeiter, die zum Teil Arbeiten im Primärsystem des Reaktors mit überaus hoher Strahlenbelastung ausführen, so daß nach ein oder zwei Tagen sie die "zumutbare" Jahresstrahlendosis abbekommen haben. Dies erklärt den hohen "Verschleiß" von Arbeitskräften während einer Revision (91). Und auch hierbei gibt es Möglichkeiten, die Strahlenschutzvorschriften zu umgehen, indem mal der Dosimeter zerstört wird oder bei der Kontrolle ungenau abgelesen wird.
Wer sich diesem Arbeitssystem nicht total unterordnet, unterliegt vielfältigen Repressionsmöglichkeiten, z. B. Arbeiten in den hochverstrahlten Bereichen bis hin zur Entlassung, was beides existenzbedrohend sein kann.
"Der Strahlenschutz dient also nicht dazu, die Arbeiter vor Verstrahlung zu schützen, sondern soll in erster Linie die Unternehmer vor dem Verhalten der Arbeiter schützen. So will das Kapital jeden Organisierungsversuch im Keim ersticken" (92).
So ist jeder gezwungen korrekt zu arbeiten und der Strahlenschutz wird mit Hilfe von einem zweiten, dritten usw. Strahlenpaß umgangen.
Bei der Qualifikation gibt es drei Kategorien zu beachten:
Während nach Beendigung der Arbeiten die festangestellten Facharbeiter von ihren Firmen zur Kontrolluntersuchung (Ganzkörper- und Organbelastung) geschickt werden, müssen sich die Facharbeiter von Leihfirmen selbst darum kümmern. Leiharbeiter wurden dort nicht gesehen. D. h. mit Abnahme der Qualifikation, nehmen ebenso die Sicherheitsbestimmungen und die Löhne ab.
In der Broschüre "Leiharbeit in Atomkraftwerken" werden anhand des Atomkraftwerks Leibstadt/Schweiz die Arbeitsbedingungen der Leiharbeiter beschrieben, die in ähnlicher Form auch für die Atomkraftwerke in der BRD gelten.
Die Arbeit wird in Kolonnen mit je sieben bis neun Leiharbeitern organisiert. Ein Facharbeiter aus de Atomkraftwerk leitet die Kolonne. Die Zusammensetzung der Kolonnen wechselt häufig mit unterschiedlich qualifizierten und aus verschiedenen europäischen Ländern stammenden Arbeitern. Die Entlohnung für die gleiche Arbeit ist oft unterschiedlich.
Die Sprachbarrieren und die zum Teil großen Entfernungen machen erstens eine Organisierung fast unmöglich, d. h. ein Lohndruck in der Region wird vermieden und zweitens wird das Erkrankungsrisiko an Leukämie, Krebs etc. verteilt, so daß es in der regionalen Statistik nicht mehr nachzuweisen ist (94).
Trotz oder gerade wegen seiner technischen Komplexität sind solche
Mammutbauten wie Atomkraftwerken sehr störanfällig. Zwar wird
in der Öffentlichkeit versucht, den Eindruck zu erwecken, sie funktionierten
sehr umweltfreundlich, doch die Realität in den Atomkraftwerken sieht
anders aus. Ständig gibt es irgendwelche Defekte, Störfälle,
werden Arbeiter in hochverstrahlte Zonen geschickt, Material korrodiert
unter extremen Belastungen, so daß permanent von Seiten der Betreiber
improvisierend Probleme bewältigt werden müssen. Hinzu kommt,
daß durch den Zwang zur Existenzsicherung und die schlechten Arbeitsbedingungen
die Motivation der nicht-festangestellten Arbeitskräfte sehr gering
ist und Sabotage und Schlamperei auch in den hochsensiblen Bereichen an
der Tagesordnung sind.
Leiharbeit bei ALKEM
Die Hanauer Plutoniumfabrik ALKEM beschäftigt nach Berichten der "Frankfurter Rundschau" (95) regelmäßig Leiharbeiter der Firmen "Manpower" aus Frankfurt und der Hofheimer "Automations-Service" in der Brennelementefertigung. Laut Alkem-Pressesprecher Jend sind dies ca. 20 qualifizierte Metallfacharbeiter, die bei "Stoßgeschäften" eingesetzt würden. Im Bereich der staatlichen Gewerbeaufsicht Frankfurt sind 128 weitere Firmen berechtigt nach § 20a der Strahlenschutzverordnung Arbeitskräfte an mit radioaktiven Stoffen hantierende Firmen zu verleihen. Konkrete Zahlen werden nicht genannt, da diese unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis fallen.
Und nicht jeder Inhaber eines ausgestellten Strahlenpasses arbeitet dann auch in einem Nuklearbetrieb. Zwar werden diese Leiharbeiter im Wiesbadener Sozialministerium und beim Bundesinnenministerium registriert und es wird darauf geachtet, daß sie nicht mehrere Strahlenschutzpässe besitzen und sie werden sogar vom Verfassungsschutz überprüft, doch einen genauen Überblick über die in Brennelementefabriken eingesetzten Leiharbeiter haben auch die zuständigen Behörden nicht.
Hier funktioniert der Zwang zu illegaler Beschäftigung über
die Sechs-Monats-Grenze mit der Drohung der Entlassung. Nach Angaben der
Frankfurter Rundschau lag die Leiharbeiterquote bei den Hanauer Nuklearbetrieben
1983 bei etwa 17 Prozent (von 1.300 Beschäftigten 200). Das angebliche
Stoßgeschäft mit den Leiharbeitern ist Dauerzustand. Hierbei
wird die Strahlenschutzverordnung betriebswirtschaftlich optimal genutzt.
Wenn die vorgeschriebene Strahlungsdosis überschritten ist, werden
die Leiharbeiter einfach aus der Produktion genommen. Das ist für
die Entleiher billiger, als Angehörige der Stammbelegschaft, die bei
Erreichen der maximal zulässigen Höchstwerte für die Produktion
ausfallen, weiterbezahlen zu müssen.
5.2. Die betriebswirtschaftliche Lage
5.2.1. Das Interesse der Verleiher
Die Leiharbeitsfirmen brauchen ein Arbeitskräftereservoir, auf das sie jederzeit zurückgreifen können und andererseits wollen sie nicht Arbeitskräfte bezahlen, die nicht zum Einsatz kommen.
"Daher haben die meisten größeren Verleihfirmen umfangreiche Karteien über potentielle Arbeitskräfte und Entleiher angelegt, die durch Anzeigen- und sonstige Werbeaktionen stets erweitert und erneuert werden" (96).
Weiterhin versuchen die Verleiher ihre Arbeitgeberverpflichtungen und -risiken so niedrig wie möglich zu halten:
So finden sich Befristungen der Leiharbeitsverhältnisse bei SchülerInnen und StudentInnen, für Überbrückung von Wartezeiten und wegen familiärer Verpflichtungen.
Eine weitere Methode der Verleiher das Befristungsverbot zu umgehen, ist den Arbeitsvertrag zwar unbefristet abzuschließen, gleichzeitig sich aber eine undatierte Kündigung bei Einstellung unterschreiben zu lassen.
Häufig werden ebenso die LeiharbeiterInnen dazu gedrängt, einvernehmlich den Arbeitsvertrag aufzulösen. Wenn für den Verleiher ersichtlich ist, daß keine neue Verleihmöglichkeit im Moment besteht (insbesondere zu Weihnachten und Neujahr), veranlassen sie die LeiharbeiterInnen angeblich freiwillig von sich aus zu kündigen. Deswegen erreicht die Zahl der LeiharbeiterInnen zum Jahresende zugleich den Jahrestiefstand (98).
Aus Sicht der Unternehmerphilosophie bei der Leiharbeitsfirma "randstad" wird die Beschäftigung von LeiharbeiterInnen so definiert:
"Wir verstehen Führung als Dienstleistung und Hilfestellung, um anderen Menschen zur besseren Erfüllung ihrer Aufgaben, Selbstentfaltung und Selbstverwirklichung zu verhelfen. Wir beteiligen unsere Mitarbeiter an allen Entscheidungen, die ihre persönliche Situation im Unternehmen betreffen. Wir bemühen uns darum, allen Mitarbeitern Arbeitsbedingungen zu schaffen, die die Entfaltung ihrer individuellen Fähigkeiten und Ziele ermöglichen. Dafür haben wir ein System von individueller Betreuung sowie Möglichkeiten zur persönlichen Aus- und Weiterbildung geschaffen" (99).
Die großen legalen Leiharbeitsfirmen beklagen ihren schlechten Ruf in der Öffentlichkeit, der darauf zurückzuführen sei, daß die im Bundesverband Zeitarbeit (BZA) organisierten Firmen mit den illegalen Firmen in einen Topf geschmissen würden. Dies hat seinen ökonomischen Grund. Seit es durch das Beschäftigungsförderungsgesetz die Möglichkeit gibt, befristete Verträge abzuschließen, ist der steile Aufschwung der Verleihbranche ins Stocken gekommen. "Zudem achten auch die Entleiher seit der öffentlichen Diskussion und den verschärften Kontrollen der Behörden mehr auf die Seriosität ihrer 'Zulieferer' von Arbeitskraft" (100).
Als Konsequenz hieraus haben sich die im Bundesverband Zeitarbeit zusammen
geschlossenen Verleiher auf sogenannte Mindestarbeitsbedingungen verständigt.
Andere Verleiher haben sich in der "Schutzgemeinschaft Zeitarbeit e. V.
zusammengeschlossen, um ebenfalls mittels eines "Gütesiegels" für
sich zu werben, d. h. gewisse Mindestansprüche für LeiharbeiterInnen
sollen garantiert werden (101).
5.2.2. Die Leiharbeit aus Sicht der Entleiher
Leiharbeit ist nicht die Arbeitsform in einem "modernisierten" Kapitalismus, sondern eher ein Instrument im Zuge dieser Anpassung. Doch hat diese Beschäftigungsform eine Art Pilotfunktion für den Arbeitsmarktumbruch. Als Katalysator fungiert sie für Entdifferenzierung und Vielschichtigkeit von Berufen, d. h. sie ist konzentriert auf Berufe mit großer Verwendungsbreite.
Über die Leiharbeit laufen Mobilitätsprozesse gegen die Arbeitsmarktsegmentierung, so daß sie tendenziell das normale Beschäftigungsverhältnis in Frage stellt. Voraussetzungen sind hochstandardisierte Arbeitsplätze mit stereotypisierter Arbeit, die den LeiharbeiterInnen angeboten werden müssen, so daß die Arbeitskräfte ohne große Einarbeitungszeit einsetzbar sind.
Die im Gesetz festgelegte Einsatzhöchstdauer von sechs Monaten in einem Betrieb, ist eine relativ kurze Zeit im Vergleich zu den im Beschäftigungsförderungsgesetz festgeschriebenen 18 Monaten für befristete Arbeitsverträge. Für die Einarbeitung in kompliziertere Vorgänge ist der Verleih von Arbeitskräften für sechs Monate unrentabel, es sei denn es werden die gesetzlichen Bestimmungen umgangen. Zusätzlich wird der Leiharbeit durch die neu eingeführte Entleiherhaftung Grenzen gesetzt. "Pufferarbeitsplätze", d. h. Arbeitsplätze, die leicht mit LeiharbeiterInnen zu besetzen sind, sollten vom Zuschnitt und Inhalt so beschaffen sein, daß so wenig wie möglich Einarbeitungszeit nötig ist (102).
D. h. die Entleiher fordern Qualifikationen für breite Verwendbarkeit in unterschiedlichsten Situationen und Arbeitsstellen und ein unspezfisches Eignungsprofil der Hilfskräfte für Tätigkeiten, die von allen zu jederzeit ausgeführt werden können, sogenannte "Jedermanns-Arbeitsplätze".
Die Möglichkeit der Flexibilisierung durch Leiharbeitskräfte eröffnet sich nicht im Bereich der Fachkräfte (sie werden teuer geschult und häufiger Arbeitsplatzwechsel wäre von Nachteil), sondern im Bereich der "Jedermanns-Arbeitsplätze", für die keine oder geringe Qualifikationen notwendig sind. Je größer dieser Bereich in einem Betrieb ist, desto eher lohnt sich für den Unternehmer der Einsatz von LeiharbeiterInnen, um seine eigenen teueren Reserve- und Randbelegschaften abzubauen. So dient die Leiharbeit nicht nur zur Überwindung von Personalengpässen, sondern auch zur Rationalisierung durch die Verringerung der Lohn- und Personalkosten (103).
Die Unternehmer sind ständig auf der Suche nach passenden Arbeitskräften,, um auf die Veränderungen auf den Arbeits- und Absatzmärkten schnell und flexibel reagieren zu können. Doch der Arbeitsmarkt ist durch Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge so stark reglementiert, daß die Unternehmen hier nicht so flexibel reagieren können. Daher bieten ihnen die Verleihfirmen die Möglichkeit, die Kosten und die Risiken der Arbeitskräfteauswahl- und beschaffung zu verlagern (104).
"Ein Unternehmen behält sich das Recht der Nutzung - der Dispositionsfreiheit - über die Arbeitskraft vor; die Risiken bedingt z. B. durch die beschriebene Institutionalisierung (verbesserter Kündigungsschutz) werden aber ausgelagert. Durch die fiktive Trennung der sogenannten Arbeitgeberfunktionen und Delegierung von Risiken und Personalbüroaufgaben an ein Leiharbeitsunternehmen bei verbleibendem Recht der Nutzung der Arbeitskraft durch den Entleiher erhält der Inhaber der sachlichen Produktionsmittel seine uneingeschränkte Handlungsfreiheit wieder. Auch hier zeichnet sich die Trennung zwischen einem stabilen, relativen risikoarmen und einem instabilen, risikoreichen 'Produktionsbereich' ab. Das bedingt eine entsprechende Trennung auf dem Arbeitsmarkt" (105).
Es gibt viele Faktoren für die Beschäftigung von LeiharbeiterInnen. Vergleichbare Probleme von der Betriebstruktur her gibt es bei Einzel- und Kleinserienproduktionen (Probleme wegen der Diskontinuität der Arbeitsprozesse) bei Massen- und Prozeßproduktionen (Probleme der Absatzschwankung).
Typische Einsatzregeln für Leiharbeit sind:
Die Firma "randstad" gibt folgende Statistik an, warum und wie lange LeiharbeiterInnen eingesetzt werden:
Bei Kapazitätsproblemen gibt es neben der Leiharbeit noch folgende Lösungsmöglichkeiten für die Unternehmen:
Der Kostensatz der Leiharbeitsfirmen liegt in der Regel 50-100 Prozent über dem Lohn der LeiharbeiterInnen. Dies ist zwar teuer, aber in der betriebswirtschaftlichen Kalkulation geht diese Rechnung auf. Es werden Kosten vermieden wie Reservepersonal, Lieferfristenüberschreitung, Absatzeinbußen, Ausfall betrieblicher Funktionen.
Die Leiharbeit wird auf den genauen Arbeitsbedarf begrenzt und es fallen keine Kosten für Arbeitskräftesuche an. Für den Klein- und Mittelbetrieb sind die Leiharbeitsfirmen externe Personalabteilungen, denn bei der Auslagerung von Beschäftigung ist die Leiharbeit nur eine Option neben Werkverträgen, zwischenbetrieblichen Dienstleistungen, rechtlichen Ausgliederungen von Betriebsteilen durch Gründung formal selbständiger Klein- und Mittelbetriebe. Diese Formen überwiegen quantitativ die Leiharbeit, aber nicht qualitativ. Es werden Risiken, Funktionen und interne Effekte ausgelagert.
Risiken: Die Leiharbeit ist eine Rückversicherung von einzelwirtschaftlichen Verwertungsrisiken. Sie stabilisiert bzw. puffert die Stammbelegschaften und eröffnet für die Unternehmen Freiräume.
Funktionen: Mit Leiharbeit werden temporäre Tätigkeiten mit spezifischer, nicht betriebszweckorientierter Qualifikation durchgeführt. Das soziale Profil der Belegschaft kann gesteuert werden und da die Kontrolle der LeiharbeiterInnen durch die Verleihfirmen erfolgt, wird der Kontrollaufwand im Entleihbetrieb minimiert. Es entsteht ein Druck zur Leistungserhöhung auf die Stammbelegschaft durch Direktvergleiche Preis/Leistung von drinnen und draußen.
Effekte: für gesundheitliche Belastungen und Langzeitschäden entsteht keine Haftung, da der Verursachernachweis kaum möglich ist. Vor allem bei FacharbeiterInnen und qualifizierten Bürokräften dient Leiharbeit als Rekrutierungsinstrument. Der Suchaufwand und das Risiko werden verringert, da in normaler Beschäftigung ohne Probefunktion die LeiharbeiterInnen beobachtet und dann abgeworben werden können. Für die Unternehmen ist dies ein nachrangiges Motiv, doch für LeiharbeiterInnen ist die Hoffnung auf einen Dauerarbeitsplatz weit verbreitet.
Für die Leiharbeit gibt es viele Möglichkeiten des Umfangs, der Formen des Einsatzes und auch der Begründungen. Jeder Betrieb hat eine andere "Einsatzphilosophie". Einige Firmen entwickeln große Phantasie, um LeiharbeiterInnen in ihrem Betrieb beschäftigen zu können. Bei der Heidelberger Firma Mecano-Bundy z. B. sollten Beschäftigte derselben Abteilung über eine Leiharbeitsfirma eine dritte Schicht fahren - auf einer zweiten Lohnsteuerkarte. Die Bezahlung sollte nach einer Pauschale und nicht nach Stunden erfolgen. Das Arbeitsgericht Mannheim untersagte dieses Verfahren, überstundenwillige ArbeiterInnen über eine Leiharbeitsfirma an das Mutterunternehmen "zurückzuleihen" (109).
Ebenfalls untersagte das Arbeitsgericht Freiburg der Firma Electronic-Werke Deutschland (EWD) in Villingen die Wartungsarbeiten mit eigenen Beschäftigten über eine neugegründete Leiharbeitsfirma am Wochenende ausführen zu lassen (110).
Ein weiterer Trick ist, daß statt einer Firma mehrere gegründet werden. Für die Tochterfirma werden Leute abgestellt, die dann wieder in ihrem ursprünglichen Betrieb eingesetzt werden, ohne "tarifliche Zwänge" und ohne Mitspracherechte des Betriebsrates. Nach Ablauf des Leiharbeitsvertrages kehren die "abgestellten" ArbeiterInnen wieder in die Mutterfirma zurück, um nach kurzer Frist wieder bei der Mutterfirma zu arbeiten (111).
"Die Baustellenleiter schaffen gern mit fremden Leuten, weil die eigenen selbstbewußter sind. Wenn die Leiharbeiter den Mund aufmachen, sind sie am nächsten Tag wieder weg" (112).
Trotz hoher Fluktuation finden sich immer wieder genügend Arbeitslose,
qualifizierte Maschinenschlosser, Stahlbauschlosser und Schweißer,
die zu solchen Verleihfirmen gehen.
6. Sozio-ökonomische Auswirkungen legaler Leiharbeit und deren politische Verarbeitung
Die Daten in den Kapiteln 6.1. bis 6.3. setzen sich vor allem aus einer
im Dezember 1987 veröffentlichten Studie der GfK-Marktforschung im
Auftrag des Bundesverbandes Zeitarbeit e. V. und dem 6. Erfahrungsbericht
der Bundesregierung zur Arbeitnehmerüberlassung vom 7.7.1988 zusammen.
6.1. Sozio-demographische Struktur der LeiharbeiterInnen
6.1.1. Geschlechtsspezifische Verteilung
Am Stichtag 30.6.1987 wurden 58.427 Leiharbeiter und 14.656 LeiharbeiterInnen registriert (113).
Das Verhältnis von bei Leiharbeitsfirmen beschäftigten Männer und Frauen beträgt somit zur Zeit etwa vier zu eins (115). Dies bedeutet einen erheblichen Zuwachs der männlichen Leiharbeiter gegenüber den prognos-Untersuchungen von 1974 und 1980 (Männer 42 Prozent und Frauen 57 Prozent) (115). Es kann eine Umkehrung des Geschlechterverhältnisses im Vergleich zu den übrigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten festgestellt werden (116).
In bestimmten Berufen wird das Geschlechtsverhältnis idealtypisch konserviert. Leiharbeiter sind vor allem in folgenden Branchen beschäftigt: Maschinenbau, Elektrotechnik, verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, chemische Industrie und im Dienstleistungsbereich. Unter den Facharbeitskräften gibt es fast nur männliche Leiharbeiter, so daß es nicht verwunderlich ist, daß in dem traditionell gewerblich orientierten Nordrhein-Westfalen der Anteil der männlichen Leiharbeiter bei 86,3 Prozent liegt (117). In den Dienstleistungsberufen sind Männer nur in gering qualifizierten Positionen zu finden.
Leiharbeiterinnen sind vor allem in den Branchen mit großem Verwaltungsanteil, im Handels- und Dienstleistungssektor tätig (118). Daher dominieren Frauen mit 86,3 Prozent bei der kaufmännischen Ausbildung (119).
Damit nimmt der Frauenanteil bei den Leiharbeitskräften ab, weil
Frauen traditionell in den Büroberufen arbeiten und der Anteil des
Verleihs von Bürokräften sank. Frauen im gewerblichen Bereich,
z. B. in der Fertigung, sind in gering qualifizierten Berufen zu finden.
Ihr Anteil in den Fertigungsberufen ist inzwischen höher als bei den
Gesamtbeschäftigten. Parallel zur Beschäftigung in gering qualifizierten
Berufen läuft die Ausweitung der Teilzeitarbeit als Flexibilisierungsinstrument.
Doch ist eine Abnahme der Verfügbarkeit von Frauen als "flexibler
Posten des Strukturwandels" festzustellen.
6.1.2. Qualifikationsniveau der LeiharbeiterInnen
"Das Merkmal der 'Qualifikation' ist eines der politischen Spaltung - z. B. sind bestimmte Arbeiten nicht deswegen 'Frauenarbeit', weil sie 'ungelernt' sind, sondern sie gelten als 'ungelernt', weil das Kapital in ihnen bevorzugt Frauen ausbeutet!" (120).
Das Qualifikationsprofil der LeiharbeiterInnen hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Lag der FacharbeiterInnenanteil 1980 noch bei 16,1 Prozent, so waren es 1987 schon 44,5 Prozent (121). Der Anteil der Beschäftigten mit kaufmännischer Ausbildung stieg von 22,1 auf knapp 35 Prozent. Ebenso erhöhte sich der Anteil der schwer vermittelbaren Personen ohne Ausbildung von 9,8 auf 15,8 Prozent. Bei SchülerInnen und StudentInnen kam es zu einem starken Rückgang von 28,7 auf 4 Prozent, was unter anderem am Ausbau der studentischen Job-Vermittlung liegen könnte (122).
Sowohl im gewerblichen als auch im kaufmännischen Bereich nimmt das Qualifikationsniveau der LeiharbeiterInnen mit dem Alter zu. Die unter 25jährigen stellen 58,4 Prozent der gewerblichen und 52,1 Prozent der kaufmännischen Hilfskräfte (123). Ebenso nahm in den letzten Jahren der Anteil der LeiharbeiterInnen auf über 80 Prozent erheblich zu, der vorher bereits berufstätig war (124).
Mit 10,5 Prozent ist der Anteil der LeiharbeiterInnen, die ihre Berufsausbildung abgebrochen haben, doppelt so hoch wie bei den übrigen Beschäftigten (125). Durch die ständig wechselnden Einsätze sind die LeiharbeiterInnen zwar breiter qualifiziert und diese "Ausbildung" kostet die Unternehmen nichts (126), doch erfolgt bereits bei der Einstellung eine Entdifferenzierung, d. h. eine Reduzierung auf wenige Berufe, die breit einsetzbar sind, z. B. Hilfskraft in der Produktion, Schlosser, Elektriker; im Büro: Schreibkraft, Sekretärinnen, Stenotypistinnen/Kontoristinnen/Bürogehilfinnen.
Hierbei erfolgt häufig eine Dequalifizierung, d. h. es besteht
eine Diskrepanz zwischen hohem Schulniveau und gering qualifiziertem Beschäftigungsniveau.
In den Leiharbeitsverhältnissen findet eine Transformation von Berufsgruppen
in andere Berufe statt, z. B. Industrie-, Großhandels- und Speditionskaufleute
erfahren schon im Beruf einen Dequalifizierung, die sich in der Leiharbeit
wiederholt (127).
6.1.3. Altersstruktur der LeiharbeiterInnen
Im Bezug auf die Altersstruktur der LeiharbeiterInnen findet eine Angleichung an die allgemeine Beschäftigtenstruktur statt. Der Anteil der 30-50jährigen LeiharbeiterInnen stieg von 1974 bis 1987 von 20 auf 40 Prozent (128).
Trotzdem liegen die LeiharbeiterInnen immer noch unter dem allgemeinen Altersniveau. Da die Arbeitslosenquote im Altersbereich zwischen 20 und 25 besonders hoch ist, finden sich dies Jahrgänge vermehrt in der Leiharbeit. Dies scheint ein Indiz dafür zu sein, daß es vor allem bei Jugendlichen eine selbstbestimmte Mobilität gibt, die z. B. die Lehre abbrechen und versuchen, über zeitweiliges Arbeiten bei Leiharbeitsfirmen, dem Druck zur regelmäßigen Lohnarbeit zumindest zeitweise zu entfliehen (129).
Ebenso ist die Arbeitslosigkeit bei den über 55jährigen hoch,
aber wegen deren geringen Mobilität und Anpassungsfähigkeit ist
diese Altersgruppe in der Leiharbeitsbranche kaum vertreten (130).
6.1.4. Ausländische LeiharbeiterInnen
Obwohl viele AusländerInnen die BRD in den letzten Jahren verließen, auch mittels der "Rückkehrförderung" (300.000 bis 1985), steigt die Arbeitslosigkeit der AusländerInnen stärker als die der Deutschen. Sie werden offen oder versteckt diskriminiert. Ende 1987 lag die Arbeitslosenquote der AusländerInnen bei 15,1 Prozent, die Quote aller ArbeiterInnen betrug 9,2 Prozent.
In der Krise werden zuerst die wenig qualifizierten AusländerInnen entlassen und im Boom bleiben sie draußen. Im Vergleich zu 1973 sind in der BRD eine Million AusländerInnen weniger beschäftigt. Massiv ging vor allem die Zahl der in der Automobilindustrie beschäftigten AusländerInnen zurück. 1986 arbeiteten in der BRD nur noch 1,591 Millionen AusländerInnen sozialversicherungspflichtig, 1973 waren es noch 2,595 Millionen. Doch lebten 1986 noch 4,48 Millionen Menschen mit fremdem Paß in der BRD. D. h., daß viele der ehemals sozialversicherungspflichtig beschäftigten AusländerInnen in prekäre Arbeitsverhältnisse gedrückt wurden. Dies gilt für den Bereich der Schwarzarbeit, der bis zu 440.-DM-Beschäftigung, der illegalen Leiharbeit etc. (131).
Vor allem bei illegalen Leiharbeitsfirmen sind AusländerInnen beschäftigt, da sie sich um Asyl beworben haben oder weil sie keine Aufenthaltserlaubnis haben. Doch auch auf dem legalen Sektor sind überdurchschnittlich viele AusländerInnen beschäftigt. Ihr Anteil unter den LeiharbeiterInnen stieg von 12,3 Prozent im Juni 1984 auf 18,1 Prozent im Juni 1987. Bei den ausländischen LeiharbeiterInnen ist der Anteil der Männer auf 92 Prozent gestiegen (132).
Schwerpunktmäßig sind Ausländer nach dem Verbot der Leiharbeit im Bausektor bei den Männern als Schlosser, Mechaniker, Elektriker und Hilfsarbeiter, und bei den Frauen in Organisation, Verwaltung und Bürobereich sowie als Hilfskräfte tätig (133).
Als Hauptgruppen unter den ausländischen LeiharbeiterInnen sind vor allem 2.162 Franzosen und 8.651 sonstige ausländische LeiharbeiterInnen zu finden, vor allem aus der Türkei, wobei diese in der Regel Hilfstätigkeiten und Arbeiten mit extremer körperlicher Belastung durchführen. AusländerInnen können nur mit unbeschränkter Arbeitserlaubnis bei legalen Leiharbeitsfirmen tätig sein.
Mitte 1987 hatten bereits 94 Prozent der in der Bundesrepublik Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigten, arbeitserlaubnispflichtigen AusländerInnen (aus Nicht-EG-Ländern) einen Rechtsanspruch auf eine Arbeitserlaubnis (134). Für diese trifft § 6 Abs. 1 Satz 2 der Arbeitserlaubnisordnung, der eine Tätigkeit als LeiharbeiterIn ausschließt, nicht zu.
Nach der Neuregelung des § 227 AFG durch das Beschäftigungsförderungsgesetz
droht eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren für die Beschäftigung
von AusländerInnen ohne Arbeitserlaubnis zu schlechten Bedingungen.
In diesem Zusammenhang steht auch die geplante Einführung eines Sozialversicherungsausweises
oder eines Arbeitspasses.
6.2. Beurteilung der Leiharbeit durch die LeiharbeiterInnen
6.2.1. Motivationen
"Das Angebot der Leiharbeit entsteht aus ökonomischen Erwägungen und Notwendigkeiten, der subjektive Wunsch nach Zeitarbeit entsteht aus bestimmten lebensgeschichtlichen Konstellationen" (135). Dem Antritt von Leiharbeit liegen ein ganzes Bündel von Motiven zugrunde, wobei sich im Laufe der Jahre die einzelnen Komponenten verschoben haben.
"Es läßt sich die (...) These aufstellen, daß es für das künftige Image der Zeitarbeit prinzipiell bedeutsam sein dürfte, daß die Motivkomponente 'Vermeidung von Arbeitslosigkeit' die bestehende Vielfalt der anderen Gründe für Zeitarbeit nicht irgendwann sozusagen an die Wand drückt, selbst wenn sich die Arbeitsmarktlage weiter verschlechtern sollte" (136). D. h. die Unternehmen haben Angst davor, daß die Konfliktualität in den Betrieben wächst und durch die fehlende Perspektive der LeiharbeiterInnen sowohl beim Ver- als auch beim Entleiher nach hinten losgehen wird (137).
Der Druck durch Arbeitslosigkeit ist das Hauptmotiv (bei FacharbeiterInnen und LeiharbeiterInnen ohne Berufsausbildung) ein Leiharbeitsverhältnis einzugehen. Zudem werden sie durch gute Bezahlung angeworben. Das Jobberverhalten dagegen vor allem bei Jugendlichen hat an Bedeutung verloren (138).
Etwa 2/3 der LeiharbeiterInnen sah in der Leiharbeit die einzige Möglichkeit unterzukommen, bei den über 40jährigen steigt der Anteil sogar auf 83,7 Prozent (139). Daher betrachten viele LeiharbeiterInnen ihre Situation als eine vorübergehende Notlösung, bis sie eine feste Stelle finden (140). Diese Möglichkeit der Zwischenlösung sehen für sich nach der GfK-Studie über 40 Prozent der LeiharbeiterInnen. Bei den Männern hat die Leiharbeit eine existentiellere Bedeutung als für Frauen, die sich hierüber eher qualifizieren wollen (141).
Den Frauen ist die Möglichkeit selbstbestimmter Dauer und den individuellen Bedürfnissen angepaßte Arbeitszeiten wichtiger als Männern (142).
Für eine Reihe von LeiharbeiterInnen ist die Leiharbeit ein Dauerarbeitsverhältnis geworden, obwohl dies laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für alle LeiharbeiterInnen so sein müßte. Aber in der Praxis ist ein wichtiger Grund, bei einer Leiharbeitsfirma zu arbeiten, die Möglichkeit kurzfristig Geld zu verdienen, ohne sich aufwendig um eine Stelle bemühen zu müssen und das Arbeitsverhältnis problemlos lösen zu können.
Der Zwang zur Existenzsicherung bestimmt auch hier die Toleranzgrenze der ArbeiterInnen. So werden schlechtere Arbeitsbedingungen als im "normalen" Arbeitsverhältnis akzeptiert, weil es für viele keine anderen Chancen gibt, Geld zu verdienen und zudem die Beschäftigung als etwas Vorübergehendes angesehen wird. Vor allem StudentInnen, SchülerInnen und Hausfrauen sehen in der Leiharbeit eine kurzfristige Beschäftigung, zur Überbrückung von Zeiträumen oder um ungebunden zu sein (143). In dieser Frage stimmen die Interessen der LeiharbeiterInnen und der Verleiher überein (143).
Ein "sicherer" Arbeitsplatz mit abwechslungsreicher Tätigkeit und
der Möglichkeit zum Erfahrungssammeln ist ein weiteres Motiv zur Aufnahme
eines Leiharbeitsverhältnisses. Manche LeiharbeiterInnen benutzen
Leiharbeit auch, um auf breiterer Grundlage die endgültige Berufswahl
zu treffen (144).
6.2.2. Kritik an der Leiharbeit
In der GfK-Studie wurden die LeiharbeiterInnen auch nach ihrer Kritik an ihren Arbeitsverhältnissen gefragt. Dabei wurden im Vergleich zu "normalen" Beschäftigungsverhältnissen der Punkt "wenig Geld/wenig Lohn" 13,1 Prozent genannt. Als Hauptvorteile liegen die Argumente "man lernt dazu" und "sehr abwechslungsreiche Arbeit" mit ca. 11 Prozent an der Spitze (145).
Auf die Frage nach einer eventuellen Einschränkung der Leiharbeit stieg der Anteil derer, die dies begrüßen würden von 13 Prozent 1974 auf 20,7 Prozent 1987. Bei denen, die dies bedauern würden, sank der Anteil von 59 Prozent auf 46,2 Prozent. 30 Prozent hatten keine Meinung (146).
Bei "Einschränkung begrüßen" gibt es vier Begründungskategorien:
Bei Zufriedenheit waren die Gründe "es ist alles o.k., bin zufrieden" (35 Prozent) und "gutes Gehalt, anständige Bezahlung" (16 Prozent) sowie "gute Arbeitseinsätze" (13,3 Prozent).
Knapp 14 Prozent der LeiharbeiterInnen haben eine generell ablehnende Haltung gegenüber der Leiharbeit (148).
Dreiviertel geben ihre Arbeit bei einer Leiharbeitsfirma als "ein normales korrektes Arbeitsverhältnis" an, so daß die Kritik nicht leiharbeitsspezifisch scheint (149).
Bei der Einsatzdauer ist über die Hälfte zufrieden. Kritisiert werden die unterschiedliche Dauer und die zu kurzen Einsätze (150).
Im Verhältnis zu den Einsatzfirmen der LeiharbeiterInnen scheinen keine erheblichen Probleme zu bestehen. "Man fühlt sich als Zeitarbeitnehmer weder überflüssig noch ausgenutzt oder als Störenfried, sondern findet offenbar Kontakt, erfährt eine korrekte Behandlung, und die Einweisung/Einarbeitung klappt überwiegend in befriedigendem Maße" (151).
Die Beziehungen zum Betriebsrat sind meistens recht dürftig.
Durch die oben dargestellten Aussagen kommt die GfK-Studie zu dem Schluß,
"daß das System Zeitarbeit nicht nur aus Sicht der Zeitarbeitsfirmen
(und der Entleiher-Firmen), sondern auch aus der Perspektive der Zeitarbeitnehmer
grundsätzlich gut funktioniert" (152).
6.3. Auswirkungen von Leiharbeit auf die Leiharbeitskräfte
6.3.1. Die Wechselwirkungen von Vor- und Nachteilen
Je nach Sozialisation und Charakter werden Vor- und Nachteile von Leiharbeit subjektiv verschieden empfunden. Was für den einen Streß und Zumutung bedeutet, z. B. der ständige Arbeitsplatzwechsel, wird von jemand anderen als eine Bereicherung und Abwechslung erlebt. So muß auch die private bzw. familiäre Situation berücksichtigt werden, aus der heraus zur Leiharbeit gegriffen wird.
Viele LeiharbeiterInnen sind ledig oder geschieden, wenige verheiratet. Dies ist wichtig im Hinblick auf die Mobilitätsanforderungen und auf die Anforderungen einer Vollerwerbstätigkeit. Daher haben LeiharbeiterInnen auch wenige oder keine Kinder. Trotzdem leben ca. 80 Prozent der LeiharbeiterInnen nicht allein, und noch über 50 Prozent leben in Haushalten mit drei und mehr Personen, was überdurchschnittlich ist, da ein Drittel der Gesamtbevölkerung als "Single" lebt (153).
Das Sozialprofil der LeiharbeiterInnen liegt völlig anders als das der TeilzeitarbeiterInnen. Leiharbeit dient als Bewältigung "privater Umbruchsituationen" zwischen Lebenslauf, Beruf und Partner. In der Regel bilden Problemlagen den Hintergrund für Leiharbeit und nicht der Lebensstil oder "Wanderjahre", wie es die Werbung der Verleihbranche gerne darstellt.
Zwar ist Leiharbeit eine anstrengende Arbeitsform, aber sie entlastet auch im Hinblick auf Karriereanforderungen, Festlegung, Weiterqualifikation, Integration in eine Belegschaft, Vorgesetzte. Leiharbeit zielt auf "permanente Reversibilität", Entlastung und Freiraum für Prozesse der Neuorientierung und der Stabilisierung (154).
D. h. es gibt folgende lebensgeschichtliche Funktionen von Leiharbeit:
6.3.2. Integration und Fluktuation
Mittels Leiharbeit erfolgt eine Integration oder Reintegration in den Arbeitsmarkt. 1987 kamen 46 Prozent der LeiharbeiterInnen unmittelbar aus einem Arbeitsverhältnis und bei 80 Prozent lag die letzte Beschäftigung weniger als ein Jahr zurück (159).
Die Leiharbeitsfirma "Randstad" nennt aus ihrer Erfahrung folgende Eingliederungsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt:
Mehr als 10 Prozent der in der GfK-Studie befragten LeiharbeiterInnen gaben sogar an, länger als drei Jahre bei derselben Leiharbeitsfirma beschäftigt zu sein und sind somit über mehrere Beschäftigungsverhältnisse in der Branche. Dies deutet darauf hin, daß sich ein (zunehmender) Kern von dauerhaft beschäftigten LeiharbeiterInnen herausbildet, eine Art "überbetriebliche Kern- bzw. Stammbelegschaft". Vor allem ältere Jahrgänge verbleiben überdurchschnittlich lange bei dem gleichen Verleiher (162).
Ebenso gibt es einen Zusammenhang zwischen Qualifikation und Verweildauer. Bei den Qualifizierten besteht Interesse an einem dauerhaften Leiharbeitsverhältnis wegen beruflicher Optionen und Weiterqualifizierung. Die Leiharbeitsfirmen sind dennoch nur über einen gewissen Zeitraum an diesen Qualifizierten interessiert, dann haben sich Flexibilität und Stabilität der Leistung verbraucht. Für die restlichen LeiharbeiterInnen ist Leiharbeit eine Durchgangs- und Vermittlungsinstanz (163).
Bei den Hilfskräften ist die Fluktuation besonders hoch, da diese schlechten Arbeitsbedingungen, Diskriminierung und schlechter Bezahlung unterliegen. Für diese ist Leiharbeit ersetzbar durch jede andere prekäre Beschäftigung. Doch ist diese Mobilität der LeiharbeiterInnen in der jetzigen ökonomischen Situation für die Unternehmen kein Problem.
"Die individuelle Fluktuation juckt das Kapital nicht mehr, wenn es
sowieso vom Sklavenhändler jeden Tag eine bestimmte Anzahl von Arbeitern
garantiert bekommt, und wenn es die Arbeitsschritte soweit vereinfacht
hat, daß sie jede/r ausführen kann" (164).
6.4. Das Verhältnis von Stamm- und Randbelegschaft
"Jenseits der eindeutig politischen Aktion wie Streiks und betrieblicher Auseinandersetzungen sowie des bisher registrierten Protestverhaltens der Arbeiter, die sich in Absentismus, Fluktuation, Leistungszurückhaltung und Sabotage äußert, gibt es täglichen Widerstand gegen zerstörerische Arbeitsbedingungen. Diese aktiven Formen der Erfahrungsverarbeitung und des Selbstschutzes sind andererseits Voraussetzung dafür, daß Arbeitskraft der Individuen langfristig verwertet werden kann" (165).
Für die LeiharbeiterInnen gibt es kaum die Wahl zwischen Anpassung und Widerstand. Selbst latenter Widerstand ist kaum möglich. Durch die Kurzfristigkeit der Arbeitsverhältnisse und die Kontrolle durch Staat, Entleiher, Verleiher können die LeiharbeiterInnen kein solidarisches, aktiv veränderndes Handeln entwickeln. Ihnen bleibt allenfalls die Möglichkeit der Verweigerung, die existenzbedrohend sein kann (166).
Vor allem bei kurzfristigen Tätigkeiten kann zwar der Wille der ArbeiterInnen, erfolgreich zu arbeiten, stimuliert werden. Bemühen, Fleiß, Belastbarkeit werden auch vom Entleiher erwartet. Doch je länger die LeiharbeiterInnen in verschiedenen Jobs tätig sind, desto weniger können sie ihre Arbeiten als abwechslungsreich und bereichernd empfinden. Im Gegenteil: Schnell wird der Belastungscharakter der Leiharbeit deutlich. Verschlissene Arbeitskräfte werden dann von den Verleihern einfach ausgewechselt.
Der anfängliche Elan der Aushilfskräfte führt dann zu einer Entsolidarisierung mit der Stammbelegschaft, so daß die Konfliktlinie Kapital/Arbeit sich auf die Linie Stammbelegschaft/Randbelegschaft verschiebt.
"So wandelt sich die durch Leiharbeit zunächst gewonnene individuelle Freiheit und Flexibilität bei Langzeitarbeitern in Isolation und Desintegration, die die gemeinsamen Interessen, Lebens- und Arbeitsbedingungen der abhängig Arbeitenden vergessen läßt" (167).
Den Unternehmen steht mit diesen, kaum zu Widerstand fähigen LeiharbeiterInnen ein Instrumentarium zur Verfügung, die Stammbelegschaften auf das notwendige Minimum abzuschmelzen.
Die Argumentation, die Belegschaft würde durch LeiharbeiterInnen entlastet, indem Überstunden von LeiharbeiterInnen bewältigt werden, hinkt. Dadurch, daß die Belegschaft zuvor verringert wurde, erhöht sich die Arbeitsintensität auf das ganze Jahr gerechnet, da LeiharbeiterInnen immer nur zeitweise in den Betrieben arbeiten.
Neben der Steigerung der Arbeitsintensität greift Leiharbeit auch den sozialen Besitzstand der Stammbelegschaften an. Sozialleistungen werden abgebaut mit dem Hinweis, der viel billigeren LeiharbeiterInnen (168).
Die Personalpolitik wird nicht nur durch die Kosten bestimmt. Ein aggressives Moment der Leiharbeit ist ihre Funktion zur Schwächung der ArbeiterInnenposition. Sie ist ein Drohinstrument gegenüber der Stammbelegschaft. Tarife und betriebliche Regelungen können unterlaufen werden, da die LeiharbeiterInnen für die betriebliche Interessensvertretung kaum erreichbar sind. Leiharbeit diszipliniert, engt Freiräume ein, schreckt von Lohnforderungen ab, übt Druck auf Besitzstände aus.
Pazifizierend wirkt Leiharbeit, indem die Stammbelegschaft gegenüber
den Konjunkturschwankungen abgepuffert wird und gefährliche, schmutzige
Arbeit von ihr ferngehalten wird, d. h. eine "Sündenbockschicht" wird
ihr untergeschichtet. Die positive Perspektive der Betriebsräte liegt
in der relativen Verbesserung für ihre Klientel. Dies erhält
bzw. baut die Betriebsratsstellung aus. Leiharbeit fungiert so als betriebliche
Kompromißformel.
6.5. Haltung der Interessensvertretungen der Lohnabhängigen zur Leiharbeit
6.5.1. Position des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
Für den Deutschen Gewerkschaftsbund wird durch legale und illegale Leiharbeit die soziale Sicherheit, die Tarifautonomie, die Ordnung und Gestaltbarkeit des Arbeitsmarktes gefährdet.
Seit 1982 verschärft sich die Situation durch gestiegene Arbeitslosigkeit, rigorosere Rationalisierungs- und Personalpolitik, die den Expansionsdrang der Verleihbranche begünstigt. Durch die 1985 eingeführte Erhöhung der Verleihdauer auf sechs Monate bei einem Entleiher wurde nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit weiter geschwächt. "Die Vermittlung von Zeitarbeitsverhältnissen muß (daher) im Interesse des Schutzes der Arbeitnehmer und der besseren Gestaltbarkeit des Arbeitsmarktes auf die Bundesanstalt für Arbeit zurückgeführt werden" (169).
Die durch Gerichte und Gesetze aufgestellten Kriterien werden durch den Expansionsdrang der Leiharbeit nicht eingehalten. Zwar gab es bei den Konjunktureinbrüchen 1975 und 1982 Tiefstände in der Leiharbeitsbranche, doch erholten sich die Verleiher rasch und steigerten den Umsatz erheblich, so daß sie schließlich Nutznießer der Wirtschaftskrise sind. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert daher ein vollständiges Verbot der Leiharbeit als Fernziel und als Schritte dahin nach dem Verbot im Bausektor weitere Teilverbote im Bereich der metallbe- und verarbeitenden Betriebe (170).
Die Politik der Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes gegen die Leiharbeit konzentriert sich auf die folgenden vier Komplexe:
"Alle vier Bereiche bedeuten massive Beeinträchtigungen der Reproduktionsinteressen der Lohnabhängigen und Krisenbewältigung auf Kosten des minimalen sozialen Schutzes, der den Verkauf von Arbeitskraft begleitet" (176).
Da die Verbotsforderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes auf absehbare Zeit nicht durchgesetzt werden können, konzentriert sich die praktische Arbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes auf Aufklärungsarbeit und der Schaffung von Problembewußtsein sowohl in der Öffentlichkeit, als auch in den Betrieben. Somit soll der Arbeitgeberkampagne entgegengewirkt werden, die geschickt an die tatsächlich vorhandenen Bedürfnisse der Lohnabhängigen appelliert. Zudem sollen alle rechtlichen Möglichkeiten gegen prekäre Arbeitsverhältnisse ausgeschöpft werden, z. B. über das Betriebsverfassungsgesetz (177).
Zwecks Nutzung der Informations- und Beratungsmöglichkeiten soll
von der Gewerkschaftsseite konsequent mit Behörden und Institutionen
zusammengearbeitet werden.
6.5.2. Position der Deutschen Angestellten Gewerkschaft (DAG)
Für die DAG ist Leiharbeit ein Fremdkörper im wirtschaftlichen und sozialen Gefüge. LeiharbeiterInnen würden nicht nur zur Bewältigung von Auftragsspitzen eingesetzt, sondern auch zum Abbau der Stammbelegschaften. Somit würden sozial abgesicherte Arbeitsplätze vernichtet und die Lohnabhängigen in prekäre Leiharbeitsverhältnisse abgedrängt. Die sozialrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der LeiharbeiterInnen seien völlig ungenügend (178).
Daher sieht die DAG in dem Fehlen einer allgemein verbindlichen tarifvertraglichen Regelung das Manko in der Verleiherbranche. Sie möchte die Arbeitsbedingungen an die der übrigen Wirtschaft angleichen. Vom Teilverbot im Bausektor ist die DAG nicht betroffen (179).
Seit 1970 bestehen Tarifverträge zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit und Deutschen Angestellten Gewerkschaft, zuletzt am 6.3.1986 abgeschlossen. Dieser gilt nur für die Mitglieder der DAG, die auch in den Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Zeitarbeit beschäftigt sind. Da nur sehr wenige LeiharbeiterInnen - und dann eher zufällig - in der DAG organisiert sind, ist deren Verhandlungsposition gegenüber dem Bundesverband Zeitarbeit auch sehr schwach, so daß die Tarifabschlüsse weit hinter den arbeitsrechtlichen Normen zurückbleiben (180).
Allgemeine Tarifabschlüsse gelten für Mischbetriebe, in denen Leiharbeit eine untergeordnete Rolle spielt. Da deren Anzahl die der reinen Verleiher übersteigt, sind in der Verleihbranche etliche LeiharbeiterInnen tarifvertraglich eingebunden.
Zusätzlich hat der Bundesverband Zeitarbeit im September 1987 sogenannte
Mindestarbeitsbedingungen eingeführt, die für die Mitgliedsfirmen
verbindlich sind. Ebenso haben sich andere Verleiher in der "Schutzgemeinschaft
Zeitarbeit e. V." zusammengeschlossen und vergeben ein "Gütesiegel",
mit dem rechtliche Mindestansprüche für die LeiharbeiterInnen
garantiert werden sollen. So soll um Seriosität geworben werden (181).
6.5.3. Betriebliche Interessensvertretung von LeiharbeiterInnen
"Für das westdeutsche System der Vertretung der Interessen der Lohnarbeiter gegenüber dem Kapital ist kennzeichnend, daß neben der verbandsmäßigen Organisierung in den Industriegewerkschaften ein verfaßtes System betrieblicher Interessensvertretung existiert" (182).
Durch diesen Dualismus sollte die Position der Gewerkschaften geschwächt werden und "formal gewerkschaftsunabhängige Betriebsräte als die alleinige gesetzlich legitimierte Interessensvertretung der Lohnabhängigen" aufgebaut werden (183). Trotz dieser formalen Trennung hat sich ein Beziehungsnetz zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten entsponnen, wobei beide in wechselnder Abhängigkeit zueinander stehen. Die jeweilige Stärke bzw. Schwäche von Betriebsräten und Gewerkschaften ist abhängig von der Klassenauseinandersetzung insgesamt (184).
LeiharbeiterInnen sind laut Betriebsverfassungsgesetz ArbeiterInnen der Leiharbeitsfirmen und können dort einen Betriebsrat wählen. Aber bei den meisten Verleihern existieren kaum Betriebsräte, da sich die LeiharbeiterInnen untereinander kaum kennen und die meisten weniger als drei Monate beim gleichen Verleiher sind, die Wählbarkeit aber nach § 8 Betriebsverfassungsgesetz erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit besteht. Zusätzlich sind LeiharbeiterInnen seltener gewerkschaftlich organisiert, u. a. weil bei Einstellung ein Teil der Verleiher sich nach Gewerkschaftszugehörigkeit erkundigt (185).
In den Entleihbetrieben haben Leiharbeitskräfte eine Reihe von Rechten, z. B.:
Nach § 99 BetrVG und § 14 AÜG Abs. 3 muß bei Einsatz von Leiharbeitskräften der Betriebsrat des Entleiherbetriebes beteiligt werden. Dadurch konnte in einigen Betrieben Leiharbeit verhindert oder begrenzt werden, weil entweder die Stammbelegschaft von Entlassung bedroht war oder aber gesetzliche Bestimmungen verletzt wurden (187).
Unter Ausnutzung von Informationsrechten kann der Betriebsrat vom Unternehmen verlangen, daß beim Einsatz von Subunternehmen die Werkverträge vorgelegt werden (188). Hieraus können Indizien zum Vorliegen von Leiharbeit bzw. eines illegalen Scheinwerkvertrags herausgelesen werden.
Zur Klärung von Sachverhalten kann der Betriebsrat Sachverständige hinzuziehen bzw. mittels einer einstweiligen Verfügung den Einsatz von LeiharbeiterInnen unterbinden. Doch sind diese Druckmittel relativ begrenzt. Zudem werden in der Regel die Betriebsräte sehr spät oder gar nicht informiert, so daß teilweise der Einsatz von LeiharbeiterInnen bis zum Einschreiten schon wieder beendet ist (189).
Wichtig sind daher informelle Gespräche vor Ort zwischen Stammbelegschaft und ArbeiterInnen der Subunternehmen sowie Betriebsversammlungen, bei denen das Problembewußtsein der Beschäftigten zum Thema Leiharbeit gestärkt werden kann (190). Als weitere präventive Maßnahmen gegenüber Leiharbeit empfehlen Mayer/Paasch das Anlegen einer Subunternehmerkartei (191), den engen Kontakt zu den Gewerkschaften und einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen den Betriebsräten (192). In Fragen des Arbeits- und Unfallschutzes sind LeiharbeiterInnen den StammarbeiterInnen rechtlich weitgehend gleichgestellt (193).
Bei einer Befragung von Betriebsräten zum Thema Leiharbeit fielen vor allem folgende Kritikpunkte:
6.6. Gesellschaftliche Funktionen von Leiharbeit
Auf die Bühne einer breiten öffentlichen Diskussion trat die Leiharbeit erst Mitte der achtziger Jahre durch Günter Wallraffs Bestseller "Ganz Unten". Dieses Buch richtet sich vornehmlich gegen die illegale Leiharbeit und andere Schwarzarbeit. Von der Presse wurde dies in einer Skandalkampagne aufgegriffen, was aber letztlich auf eine Legitimierung der legalen Leiharbeitsverhältnisse zielte.
So kann der Staat Wallraffs Öffentlichkeitsarbeit dazu nutzen, daß die Löcher der selbstbestimmten Mobilität z. B. von Arbeitslosen- und SozialhilfeemfängerInnen gesichtet und gestopft werden können. Als Frühwarndienst funktioniert die öffentliche Empörung daher für die kapitalistische Produktion (196).
Für die produktive Funktion der Leiharbeit läßt sich feststellen, "daß sie die Zerlegung der menschlichen Arbeit in Detailprozesse nur hinsichtlich der Arbeitszeit und der Verfügbarkeit des Arbeitnehmers auf die Spitze treibt" (197).
Die Leiharbeit soll als ein Instrument des Kapitals die in jahrzehntelangen ArbeiterInnenkämpfen verfestigte und verrechtlichte Position der Klassenauseinandersetzung aufbrechen und künftig verstärkt angewandt werden.
Für Organisation und Reproduktion des Betriebes hat die Leiharbeit folgende Funktionen:
Mittels der Werbepropaganda der Verleihbranche wird dann noch den LeiharbeiterInnen das Bedürfnis nach wechselnden Tätigkeiten mit der "Sicherheit" eines Arbeitsplatzes hineininterpretiert. Dieses Bedürfnis trifft aber nur auf einen geringen Anteil der LeiharbeiterInnen zu (siehe Kap. 6.2.1.).
Zwar gibt es den Wunsch nach individueller Gestaltung von Arbeitsverhältnissen, doch steht dies asymmetrisch zu den tatsächlichen Machtverhältnissen, so daß solche Wünsche direkt gegen die Individuen gerichtet werden, d. h. kapitalistisch verwertbar werden. Nur durch kollektive Organisierung konnten bis jetzt allgemeine Verbesserungen in den Arbeitsverhältnissen durchgesetzt werden. Daher soll die Leiharbeit die Lohnabhängigen destabilisieren und spalten sowie deren kollektive Interessensvertretungen zurückdrängen.
In der Diskussion um neue sozial-ökonomische Strukturen vor dem Hintergrund des Bedürfnisses nach zeitlich befristeter Arbeit fallen Begriffe wie "Arbeitszeitverkürzung", "Teilzeitarbeitsplätze", "Job-Sharing", etc. Es geht hierbei um Ansätze nach mehr Selbstbestimmung und Selbstorganisation, z. B. "Zeitsouveränität".
Das Bedürfnis nach "maßgeschneiderter Arbeitszeit", vor allem bei Frauen kommt in den "normalen" Betrieben nicht zum Zuge. Doch der Schluß, daß Leiharbeit die Alternative ist, ist sicherlich falsch; "denn außer der Befristung von Arbeitszeit wird durch die Leiharbeit nichts von den Wünschen und Wertvorstellungen eingelöst, die immer mehr Menschen formulieren: mehr (zeitliche) Souveränität, mehr Selbstbestimmung, mehr Sinn und Qualität der Arbeit"(199).
Die Unternehmen setzen dagegen ihre Forderungen nach Anpassung des Arbeitsmarktes an die sich ändernden Bedingungen, Bedürfnisse und Wertvorstellungen. Sie wollen mehr Pluralität, d. h. mehr Konkurrenz und Flexibilität zu ihren Gunsten. Und um solche Veränderungen zu gestalten, benutzten sie die Leiharbeit als ein Mittel, neue gesellschaftliche und ökonomische Strukturen zu manifestieren (200).
Die Verleihbranche expandiert im Boom und wird danach wieder zurückgestutzt. Das ist ihre Funktion: bei verrechtlichten Arbeitsverhältnissen jederzeit entlassbare Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen.
Die durch Arbeitslosigkeit entstandenen Konfliktpotentiale, vor allem ältere ArbeiterInnen, aber auch Jugendliche und Frauen sollen mittels Leiharbeit in den Arbeitsprozeß eingegliedert werden. So wird bei ihnen der Eindruck erweckt, sie seien nicht unnütz für die Gesellschaft, und sie werden zur Arbeit motiviert. Die Leiharbeit hat hierbei Probefunktion, wodurch die Arbeitslosen nochmals selektiert werden, in welche, die nicht arbeitsfähig- und willig sind und "unverschuldete" Arbeitslose, die sich noch einmal "beweisen" wollen.
Durch das antagonistische Verhältnis Kapital/Arbeit kann die Motivation zu fremdbestimmter Arbeit immer nur oberflächlich sein. Durch das permanente Stoßen an die Grenzen der Vermittelbarkeit kommt es immer wieder in den Betrieben zu Betriebsversammlungen, Warnstreiks, Streiks, wilden Streiks, Sabotage, Absentismus - gerade auch in Klitschenbetrieben.
In den Hochlohnbetrieben liegt die Konfliktualität beim Einsatz von LeiharbeiterInnen in deren Wunsch nach einem der Stammbelegschaft entsprechenden Lohn- und Arbeitsniveau. Immer wieder gehen LeiharbeiterInnen auch kollektiv zu ihrem Verleiher, um zu verhindern, daß sie um Lohn, Urlaub etc. geprellt werden (202).
In der autonomen Szene kursieren Flugblätter mit Rechtshilfetips gegen die Leiharbeitsfirmen und anläßlich der "Feierlichkeiten" des BeschFG 1985 gab es eine militante Aktion bei der Deutschen Industrie Service (DIS) in Hamburg (203). Zudem kommt es zu Anschlägen auf Leiharbeit-Büros (204).
Dahinter steckt ein Verhalten der LeiharbeiterInnen, das aufzeigt, daß sie sich auf die neuen Bedingungen inzwischen eingestellt haben. Die Leiharbeitsfirmen als Instrument der Lohnspaltung und der Flexibilisierung wurden zum Ziel des ArbeiterInnenhasses. Und der Widerstand gegen die Leiharbeit-Büros (Krankfeiern, kollektive Lohnforderungen, Kündigungen) schlägt auf die Produktion in den Betrieben durch.
Die Fluktuation läßt die Sechs-Monats-Regelung ins Leere
laufen. Manchmal muß ein Vielfaches der Leute zu einer Stelle geschickt
werden, bis eine/r bleibt. Und die große Differenz zum Stundenlohn
der Festeingestellten wird auch nicht immer hingenommen. Kaum wahrnehmbare
Kämpfe und Ministreiks greifen um sich (205). In Bremen beispielsweise
hat eine türkische Putzkolonne bei Daimler-Benz einen Streikversuch
unternommen (206).
6.6.1. Leiharbeit in der Öffentlichkeit
In einer an die Hauptstudie angegliederte bevölkerungsrepräsentativen Nebenstudie kommt die GfK-Studie zu dem Ergebnis, daß das Image der Leiharbeit in der Bevölkerung eindeutig schlechter ist als bei den LeiharbeiterInnen. Auffallend hoch sind die Bevölkerungsangaben mit "weder noch/weiß nicht", die auch auf Informationsdefizite hindeuten.
LeiharbeiterInnen haben in der Öffentlichkeit Minderwertigkeitskomplexe über ihre Arbeit zu reden, auch aus dem Wissen heraus, daß dieses Arbeitsverhältnis in der Bevölkerung überwiegend kritisch gesehen wird (207).
Die Hälfte der LeiharbeiterInnen kam über persönliche Verhältnisse (Mundpropaganda), die andere Hälfte über Zeitungsinserate zur Leiharbeit, wobei die persönliche Komponente seit 1974 zunahm (208).
Der Verleihbranche wird daher geraten, auf diese beiden Punkte ihr Augenmerk
zu richten. Zudem soll "sie ihre Propagandaarbeit" verschärfen aufgrund
eines "schiefen" Bildes und Informationsdefiziten in der Bevölkerung.
Den LeiharbeiterInnen solle mittels "Argumenten" der Verleihbranche die
Möglichkeit gegeben werden, ihr Arbeitsverhältnis als positiv
gegenüber den "schwarzen Schafen" (=illegale Verleiher) abzugrenzen
(209).
7.1. Ausmaße der illegalen Leiharbeit
Der Bereich der illegalen Leiharbeit ist von den sozio-ökonomischen und moralischen Auswirkungen her sehr heikel.
Die Trennung von legaler und illegaler Leiharbeit in der Diplomarbeit ist analytisch bedingt, in der Praxis gibt es hierbei in der Regel Überschneidungen (siehe Problem: Werkverträge/Scheinwerkverträge). Ebenso gibt es im Bereich der illegalen Leiharbeit Überlappungen zu anderen Bereichen der illegalen Beschäftigung sowie zu anderen gesetzlich sanktionierten Delikten.
Die Erfassung der illegalen Leiharbeit gestaltet sich sehr schwierig, da die bekannten Zahlen sich nur auf den Umfang der Verfolgungsaktivitäten der staatlichen Organe beziehen.
1986 intensivierte die Bundesanstalt für Arbeit ihre Fahndung nach illegaler Beschäftigung. Die Zahl der Verdachtsfälle hat sich von 1985 um 22.000 auf 213.000 (1986) erhöht. In mehr als 126.100 Fällen (+ 22.000) wurde Strafanzeige erstattet, Geldbußen verhängt (insgesamt 25,2 Mio. DM) oder Verwarnungen erteilt (210).
Dazu Dr. Richard Wanka (Abteilungsleiter in der Bundesanstalt für Arbeit im Bereich illegaler Beschäftigungsbekämpfung):
"Seit Einführung der Entleiherhaftung für die Lohnsteuer von Leiharbeitnehmern ist erfreulicherweise zu beobachten, daß sich immer mehr Entleiher die Verleiherlaubnis vorlegen ließen, bevor sie eine Geschäftsbeziehung eingingen" (211).
Durch die erhöhte Verfolgungsintensität bei der illegalen Leiharbeit geht die Bundesregierung in ihrem sechsten Erfahrungsbericht davon aus, daß das Risiko der Entdeckung und somit der Abschreckungseffekt erhöht wurde. Zumindest in einigen Bereichen wird daher ein leichter Rückgang der illegalen Leiharbeit vermutet. Die gleiche Vermutung wird zur illegalen Ausländerbeschäftigung angestellt (212).
Bei allen Schätzungen über die illegale Leiharbeit gibt es zwar Einzelfeststellungen zu diesem Bereich, doch einen Anspruch auf Genauigkeit kann es hier nicht geben.
Nach verschiedenen Schätzungen arbeiten in diesem Bereich zwischen 300.000 und einer Million Menschen, also ein Vielfaches der offiziell gemeldeten LeiharbeiterInnen (213). Diese werden nach Angaben des Bundesgrenzschutzes von über 10.000 in- und ausländischen illegalen Verleihern beschäftigt, deren Umsatzvolumen schätzungsweise 35 Milliarden DM beträgt. Das bedeutet eine Steuerhinterziehung in der Größenordnung von zehn Milliarden DM und fünf Milliarden DM, die nicht an Krankenkassen und Sozialversicherungen abgeführt werden.
Zu dem Gesamtvolumen der illegalen Beschäftigung gibt es verschiedene Untersuchungen, das je nach der jeweiligen Definition von Schwarzarbeit zwischen ein und zehn Prozent des Bruttosozialproduktes für 1987 betragen soll (214).
Mit einer Einführung des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BillBG) 1982 wurden spezielle Fahndungsgruppen der Arbeitsämter gebildet, und somit nahm die Intensität der Verfolgung illegaler Beschäftigung, insbesondere auch der illegalen Leiharbeit, stark zu, sowohl vom Ausbau der Verfolgungskapazitäten als auch von der Zahl der aufgegriffenen Fälle. Wobei die Spannbreite eines statistischen Falles von einem/einer an einem Tag illegal entliehenen Arbeiter/in bis zu einem Verfahren mit mehr als tausend Beteiligten reicht (215).
Mit Hilfe von INBL (einem elektronischen Infosystem) werden alle Informationen über illegale ArbeiterInnenüberlassung und unberechtigte Arbeitsvermittlung koordiniert und übergreifende Zusammenhänge frühzeitig aufgedeckt. Zusätzlich gibt es das 1984 eingeführte DALEB-Verfahren, bei dem ein regelmäßiger Datenabgleich erfolgt von Zeiten des Leistungsbezugs mit den Meldungen der Arbeitgeber für die Beschäftigungsstatistik, um den Menschen auf die Spur zu kommen, die Arbeitslosengeld/hilfe beziehen und gleichzeitig legal arbeiten. 1986 wurden 72.000 Fälle in einer Höhe von 36 Millionen DM aufgedeckt (216).
Die Verteilung der illegalen Leiharbeit entspricht deren legaler Verbreitung in potenzierter Form außer dem Baubereich. Hier schwankt der Anteil zwischen 10 Prozent und regional 20 Prozent der Beschäftigten. Es gibt daher kaum eine Großbaustelle in der BRD, sei es eine unter privater oder auch unter öffentlicher Regie, die nicht mit illegalen Leiharbeitern bestückt wäre.
Ganze Baukolonnen werden illegal verliehen und beschäftigt ohne Renten-, Kranken-, und Sozialversicherung. Selbst elementarste Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Gewerbeordnung werden verletzt.
Neben dem Bau- und Ausbaugewerbe (besonders Maurer-, Maler-, und Gipshandwerk) sind die illegalen Verleiher in der Metallbe- und -verarbeitung sowie in der Elektro- und Werftindustrie und in Industriereinigungsunternehmen verbreitet. In Baumschulbetrieben, in der fleischverarbeitenden Industrie und im Speditionsgewerbe werden des öfteren FacharbeiterInnen illegal verliehen (217).
Die Qualität der Verstöße der illegalen Verleiher reicht
von dem einfachen Nichtbeantragen einer Konzession bis hin zu bandenmäßig
organisierten, internationalen Gruppen, die mit Arbeitskräften handeln
(218).
7.2. Motivationen und Praxis im illegalen Verleih
Der Anteil der Verleiher, die offen ohne rechtliche Tarnung illegal verleihen, ist relativ gering. In diesem Bereich kommt es auch zu weiteren Gesetzesverstößen wie Urkundenfälschung, Nötigung, Unterschlagung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuerhinterziehung, Betrug, etc., so daß das Delikt des illegalen Verleihs von Arbeitskräften von den Verfolgungsbehörden im Vergleich zum Strafmaß der anderen Delikte als nicht so schwerwiegend angesehen und die Verfahren eingestellt werden (219).
In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle versuchen jedoch die illegalen Verleiher ihre rechtswidrige Praxis zu verschleiern. Dies geschieht z. B. über Konstruktionen wie der "Gestellung freier Mitarbeiter", "selbständiger Gewerbetreibender", "Arbeitsgemeinschaftsverträge". Doch die häufigste Form ist der Scheinwerkvertrag, meist in Form eines Sub-Unternehmervertrags. Hierbei wird ein rechtlich einwandfreier Vertrag abgeschlossen, die Durchführung in der Praxis ist aber illegale Leiharbeit (220).
In der Regel gibt es folgende, sich vermischende Motivationsebenen des Verleihers, illegal Arbeitskräfte zu überlassen:
Falls dann tatsächlich einmal staatliche Kontrollen anstehen, z. B. Steuerfahndung, gehört es zur Geschäftspraxis, daß die Firmennamen geändert oder sogar die Firmen aufgelöst werden (225).
Auf dem illegalen Verleihmarkt gibt es einen relativ hohen Anteil an ausländischen Verleihern. Diese vermitteln vor allem LeiharbeiterInnen aus den umliegenden Staaten (Niederlande, Großbritannien, Frankreich, Österreich und der Schweiz) in die Bundesrepublik Deutschland. Besonders bei den britischen und niederländischen LeiharbeiterInnen sind Arbeitslose festgestellt worden, die in ihren Heimatländern Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen haben (226).
Für die Entleiher gibt es folgende Motive auf illegale Leiharbeit zurückzugreifen:
7.2.1. Illegale Leiharbeit mittels Scheinwerkverträge
In den meisten Fällen wird die illegale Leiharbeit als Werkvertrag getarnt. Hierbei verpflichtet sich eine Firma mittels eines Werkvertrages eine Arbeit für eine andere Firma mit eigenen Arbeitskräften und Material auszuführen und tritt für den Erfolg des Arbeitsergebnisses ein, d. h. mit eigenen Mitteln und unter eigener Regie wird eine genau definierte Leistung vollbracht.
Die schwerpunktmäßig in den metallbe- und verarbeitenden Betrieben sowie im Baugewerbe illegal tätigen Verleiher schließen mit den Entleihbetrieben Scheinwerkverträge ab. Bei diesen illegalen Verträgen werden die LeiharbeiterInnen in den Arbeitsablauf des Entleihbetriebs integriert und unterliegen dessen Weisungen. Für die Verleiher besteht keine Haftung für den Erfolg, nur bei eventuellen Verschulden bei der Auswahl der Leiharbeiter.
Kriterien zum Vorhandensein eines Scheinwerkvertrags:
"1. Der Besteller bestimmt die Arbeitszeit
2. Der Werkunternehmergehilfe hat sich der Betriebsordnung zu unterwerfen.
3. Der in den Bestellerbetrieb entsandte Arbeitnehmer benutzt hochwertige Maschinen und Geräte des Bestellers; in diesen Fällen wird der Besteller häufig (...) die Aufsicht über den Arbeitnehmer ausüben.
4. Der zugewiesene Arbeitnehmer kooperiert mit den Arbeitnehmern des Bestellers" (228).
Durch die oft mit Hilfe von Juristen abgeschlossenen Scheinwerkverträge ist es meist auf den ersten Blick nicht möglich, sie von echten Werkverträgen zu unterscheiden. Dies ergibt sich oft erst aus der Praxis der Ausführung der Arbeiten (229). Nach der ständigen Rechtsprechung der obersten Gerichte zählt nur diese Praxis und nicht das, was in dem Vertrag steht.
Eine weitere Form der Verschleierung sind die Subunternehmerverträge. Ein Hauptunternehmer (Entleiher) verpflichtet in diesen Fällen durch Scheinwerkverträge Subunternehmer, die ihrerseits wiederum mit einem anderen Unternehmer Scheinwerkverträge abschließen, d. h. zwei oder noch mehr Scheinwerkverträge werden hintereinandergeschaltet (Sub-Subs). Zunehmend werden auch LeiharbeiterInnen als Subunternehmer in die "Selbständigkeit" gedrängt, sind aber in Wahrheit immer noch von dem illegalen Verleiher abhängig (z. B. Berufskraftverkehr) (230).
Zur Verschleierung des Scheinwerkvertrags werden beispielsweise die Arbeitsstunden der illegalen LeiharbeiterInnen in Quadratmeter-, Kubikmeter-, oder Tonnenpreise umgerechnet. Des weiteren werden Beschäftigungsort der LeiharbeiterInnen und der Firmensitz getrennt (231). Diese Praxis der illegalen Leiharbeit ist sowohl in Klein- und Mittelbetrieben, als auch in fast allen Großbetrieben festzustellen.
Wegen der objektiven Schwierigkeiten zwischen einem Werkvertrag und Leiharbeit die Grenze zu ziehen, gehen oft alle Beteiligten davon aus, daß ein Werkvertrag vorliegt, obwohl es rechtlich Leiharbeit ist.
Großen Umfang haben solche vermeintlichen Werkverträge in der Großindustrie, in der zum Teil seit Jahrzehnten mit Fremdfirmen gearbeitet wird. Oft liegt es dann an Zufälligkeiten der Vertragsgestaltung, ob ein Werkvertrag oder Leiharbeit vorliegt. Durch die Aufklärungsarbeit der Gewerkschaften kommt es nun vor, daß die Bundesanstalt für Arbeit häufiger die vorher unbeanstandete Zusammenarbeit von Firmen auf Leiharbeit hin überprüft. Für die arbeits- und sozial-rechtliche Stellung der ArbeiterInnen hat dies jedoch keine Auswirkungen, da hier nur die Konzession nicht vorliegt. Anders ist dies bei Verleihern, die bewußt gegen die Vorschriften verstoßen (232).
1986 wurden von der Bundesanstalt für Arbeit Durchführungsanweisungen erlassen, die die Leiharbeit von anderen Formen der Arbeitskräfteüberlassung abgrenzen sollen. Dies und die verschärfte Diskussion in der Öffentlichkeit, insbesondere zur illegalen Leiharbeit, führte dazu, daß viele Firmen, die glaubten, legale Werksverträge durchzuführen, sich nun entschlossen, eine Konzession zu beantragen.
Ebenso hat wohl die Einführung der Lohnsteuerhaftung der Entleiher
durch das Steuerbereinigungsgesetz 1986 und die Haftung der illegalen Ver-
und Entleiher für die Sozialabgaben der LeiharbeiterInnen durch das
Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (1986) zum
Anstieg der Konzessionsanträge geführt (233).
7.3. Zur Situation der illegalen LeiharbeiterInnen
Der Anteil der AusländerInnen an den illegal Beschäftigten stieg in den letzten Jahren und ist sehr hoch. Der AusländerInnenanteil wird für Nordrhein-Westfalen auf zwei Drittel geschätzt und in Südbayern sogar auf 80 bis 90 Prozent (234).
Die in diesem Bereich der Illegalität mit "mafia-ähnlichen" Praktiken beschäftigten LeiharbeiterInnen sind in der Regel AusländerInnen aus Nicht-EG-Staaten, (Polen, Jugoslawien, Türkei, Nordafrika), die keine Arbeitserlaubnis besitzen. Ansonsten gibt es noch einen größeren Teil von illegalen LeiharbeiterInnen, die aus den umliegenden Ländern vor allem Großbritannien, Frankreich, Niederlande, Italien) kommen (235).
"Konnten extrem schlechte und gesetzeswidrige Arbeitsbedingungen früher typischerweise nur gegenüber Ausländern ohne Arbeitserlaubnis durchgesetzt werden, so scheint dies bei anhaltender Massenarbeitslosigkeit zunehmend auch bei deutschen und ihnen gleichgestellten Arbeitnehmern möglich zu sein" (236).
Durch die Kürzungen bei der Arbeitslosenunterstützung oder bei der Sozialhilfe werden die Menschen in ökonomische Notlagen getrieben und daher gezwungen, sich egal wie und zu welchen Bedingungen durch ein (zusätzliches) Einkommen ihre Existenz zu sichern (237).
Unter den deutschen illegalen LeiharbeiterInnen befindet sich eine große Gruppe von sozial deklassierten SchuldnerInnen, die sich den Lohnpfändungen durch ihre Gläubiger entziehen wollen. Im illegalen Verleihgeschäft werden Nettolöhne als Bruttolöhne bar auf die Hand gezahlt, so daß LeiharbeiterInnen zum Teil mehr verdienen, als Fachkräfte in Stammbetrieben (238). Dies erhöht natürlich die Motivation, bei illegalen Verleihern zu arbeiten, obwohl von Seiten des Staates Sanktionen drohen.
Den AusländerInnen ohne Arbeitserlaubnis und sogar ohne Aufenthaltserlaubnis dagegen werden Hungerlöhne zwischen fünf und sieben DM je Stunde gezahlt, und sie müssen unter den schlechtesten Bedingungen arbeiten. Da sie sich strafbar machen und ihre Angst vor Abschiebung sehr groß ist, haben die illegalen Verleiher, meist auch Ausländer, wenig Widerstand von ihnen zu erwarten (239). So können die illegalen Verleiher besonders hohe Profite erwirtschaften.
Diese Extraprofite hängen zum anderen auch damit zusammen, daß vor allem folgende Verstöße der Verleiher gegen die arbeitsrechtlichen Ansprüche der LeiharbeiterInnen zu beobachten sind:
Diese Praxis im illegalen Verleih bedeutet die Rückkehr zum individuellen Arbeitsvertrag. "Das Ausmaß der materiellen und sozialen Absicherung der Leiharbeiter hängt ab vom Grad ihrer individuellen Durchsetzungsfähigkeit" (242).
Je qualifizierter illegale LeiharbeiterInnen sind, desto höhere
Forderungen werden sie stellen können. Der Rest der Hilfskräfte
und der Angelernten wird verschärft ausgebeutet (243).
7.4. Sozio-ökonomische Auswirkungen illegaler Leiharbeit
Die mit der Zeit verfeinerte Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Leiharbeit trugen nicht zur Eindämmung der illegalen Leiharbeit bei. Vielmehr paßten sich die illegalen Verleiher immer wieder den veränderten Bedingungen an (244), so daß in diesem Bereich eine beträchtliche illegale "Reservearmee der Arbeitgeber" entstanden ist, die offensichtlich auch von staatlicher Seite nicht ernsthaft eingedämmt werden soll.
"So wie die Illegalisierung als Mittel der Verbilligung und Intensivierung der Arbeit begriffen werden muß, so sind die Methoden der Verfolgung und der Fahndung nur staatliche Instrumente, um die Kontrolle solcher Sektoren zu behalten" (245).
Der "Fehlschlag" Verbot im Bausektor, soll durch Legalisierung und Kontrolle ersetzt werden, d. h. staatliche Kontrolle muß erst mal in prekäre, illegale Bereiche vordringen, um Knotenpunkte im Netz der Illegalität zu besetzen. Private Arbeitsvermittlung unter strenger Kontrolle der Arbeitsämter soll zugelassen werden.
Ein Netz von 29 "Stützpunktarbeitsämtern" mit 350 Stellen (246) soll den Bereich der illegalen Leiharbeit und der Schwarzarbeit unter Kontrolle halten. Damit das funktioniert muß der Staat ein wesentlich niedrigeres Lohnniveau garantieren können. Daher muß er die letzten Schlupflöcher selbstbestimmter Mobilität in den Griff bekommen, damit das Lohnniveau gesenkt und die Arbeitsmoral gesteigert wird (247).
1986 wurden die 146 Arbeitsämter um weitere 250 Stellen verstärkt, die sich mit der illegalen AusländerInnenbeschäftigung und dem "Leistungsmißbrauch" beschäftigen sollen. Die elektronische Datenverarbeitung ist für die Bundesanstalt für Arbeit hierbei ein "wertvolles und unverzichtbares Hilfsmittel" (248).
Das Problem von Staat und Kapital ist, daß die Restriktionen des Leiharbeitsmarktes nicht zu weit gehen dürfen, da ansonsten der Flexibilitätsvorteil der Leiharbeit für die Unternehmen schnell wieder verloren geht (249).
Denn die Motivation für den Verleiher liegt in der enormen Profitspanne und bei den LeiharbeiterInnen in der ökonomischen Not oder in der Möglichkeit, nebenher Sozialleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld/hilfe bzw. Sozialhilfe zu beziehen.
Um die in diesem Sektor Arbeitenden noch besser zu kontrollieren und auszubeuten, werden diese aus tarifvertraglichen Regelungen hinausgedrängt, kein Status Quo wird akzeptiert und sie haben keine Chance als Gesprächs- und Verhandlungspartner ernst genommen zu werden.
Staat, Verleiher, Entleiher und Subunternehmer bauen hier gestaffelte Kontrollebenen auf, d. h. Arbeitsschutzbestimmungen werden abgebaut, die Kampagne gegen die Schwarzarbeit, soll die illegal Beschäftigten in legale Niedriglohnsektoren drängen, z. B. durch Lockerung und gleichzeitiger Effektivierung des Vermittlungsmonopols der Arbeitsämter zur Legalisierung illegaler Firmen. Den Arbeitsunwilligen wird mit staatlicher Zwangsarbeit gedroht (250).
Den halbherzigen Verfolgungsmaßnahmen der Behörden können sich alle Beteiligten an der illegalen Leiharbeit deshalb entziehen, weil es hier zu einem Interessenskartell von Verleihern, Entleihern und dem Stillschweigen der LeiharbeiterInnen kommt (251).
Dazu kommt der Personalmangel der Behörden und die stillschweigende Zustimmung der Betriebsräte in den Entleiherbetrieben, damit sie nicht unpopulären Entlassungen ihrer Klientel aus den Stammbelegschaften zustimmen müssen (252).
Die illegalen LeiharbeiterInnen arbeiten in der Regel unter großer physischer Belastung. Sie müssen die dreckigsten und gefährlichsten Arbeiten ausführen, ohne daß von Seiten der Ent- oder Verleiher größere Schutzmaßnahmen getroffen werden können, überlange Arbeitszeiten bis hin zu Doppel- und sogar Dreifach-Schichten. Die Verleiher verfügen hier über Zeit und Leben der Illegalen als wären sie ihre Leibeigene. Diese in die Existenzangst getriebenen Menschen leiden dann auch unter psychischen Krankheiten, was sogar zu Suizidgefährdung führen kann.
Gerade den illegalen AusländerInnen wird von den Verleihern aber
auch von den deutschen ArbeiterInnen zu spüren gegeben, daß
sie auf der untersten Stufe in der Gesellschaft stehen und somit auch als
Sündenböcke für alles und jedes herhalten müssen (253).
8. Zusammenfassung und Schlußbemerkungen
Die Trennung von legaler und illegaler Leiharbeit in der Diplomarbeit ist analytisch bedingt, da sich zum einen in der Praxis vielfach Überschneidungen zwischen beiden Bereichen ergeben. Zum anderem sind es nur graduelle Unterschiede in der Form, wie die Lohnabhängigen in diesen Bereichen ihre Arbeitskraft verkaufen müssen.
Seit Beginn der Legalisierung der Leiharbeit durch das Bundesverfassungsgericht 1967 hat sich dieser Sektor der kapitalistischen Ökonomie trotz einiger Rezessionsphasen immer mehr ausgeweitet.
Obwohl die Leiharbeit in den letzten Jahren expandierte, ist deren volkswirtschaftliche Bedeutung weiterhin eher marginal. Doch schon in den einzelnen Branchen kann sich dieses Bild ändern. Durch den massiven Einsatz von LeiharbeiterInnen werden beispielsweise die Stammbelegschaften in der Metall-, Elektro- und Werftindustrie massiv unter Druck gesetzt, so daß die Leiharbeit hier als ein Mittel der Umstrukturierung und Zerschlagung von ArbeiterInnenhochburgen fungiert. Im Dienstleistungssektor wird Leiharbeit weniger genutzt und dann eher zur Vermeidung von Personalengpässen.
Flankiert werden diese Maßnahmen des Kapitals durch die Sozial- und Arbeitsmarktpolitik des Staates wie der Einführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, dem Verbot der Leiharbeit im Bausektor (d. h. Abschleifen zu krasser Auswüchse), der Einführung des Beschäftigungsförderungsgesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung.
Die Verleiher bauen sich ein Arbeitskräftereservoir auf, aus dem sie je nach ihrem Bedarf die geeigneten Arbeitskräfte ziehen. Durch die Individualisierung der LeiharbeiterInnen und deren schlechte gewerkschaftliche Organisierung fällt es den Leiharbeitsfirmen leichter die Löhne nach unten zu drücken.
Voraussetzung für den Einsatz von LeiharbeiterInnen sind standardisierte Arbeitsplätze, damit die unprofitable Einarbeitungszeit minimiert wird. Durch diese Entdifferenzierung werden die Berufe der eingesetzten Leiharbeitskräfte dequalifiziert. Je höher die Anzahl dieser "Jedermanns"-Arbeitsplätze in einem Unternehmen ist, desto einfacher können nichtprofitable Reserve- und Randbelegschaften abgebaut werden.
"Menschliche Arbeitskraft stellt für die Unternehmen in erster Linie eine ökonomische Größe dar, mit der möglichst rentabel gewirtschaftet werden muß" (254).
So ist Leiharbeit eine Erscheinungsform, die durch Rationalisierungen die menschliche Arbeitskraft tendenziell auflöst, um sie besser zu kontrollieren (255).
Durch den ständigen Arbeitsplatzwechsel der LeiharbeiterInnen fördert Leiharbeit die Unorganisiertheit und treibt die Spaltung in Stamm- und Randbelegschaften voran. Diese Tendenz im Zusammenspiel mit den anderen prekären Arbeitsverhältnissen wirkt sich dann auf den gesamten gesellschaftlichen Produktions- und Reproduktionsbereich aus.
"Viel eher ist eine erhebliche Heterogenisierung der Gesellschaftsstruktur, der Arbeitsverhältnisse und der sozialen Lagen zu erwarten, die zu einer Auswucherung gesellschaftlicher Fragmentierungen führt. Der kapitalverwertungsrelevante Effekt einer erfolgreichen Spaltung und Hierarchisierung der Gesellschaft besteht darin, daß das materielle Reproduktionsniveau insgesamt und bei größer werdenden Ungleichheiten zurückgeht. Gleichzeitig bleibt eine vielfach geschichtete und tendenziell überqualifizierte, mobil gehaltene Reservearmee für die Zwecke peripherer und fluktuierender Lohnarbeit verfügbar" (256).
Das Problem aller Prognosen hinsichtlich der weiteren Entwicklung des kapitalistischen Systems ist, daß die sozio-ökonomischen Strukturen immer komplexer und vernetzter werden. Kleinste Änderungen können große Folgen haben. So ist es nicht verwunderlich, daß Staat und Kapital immer sehr hektische Aktivitäten entwickeln, wenn sich das Selbstbewußtsein der lohnabhängigen Bevölkerung stärkt und ökonomische und gesellschaftliche Autonomie zur Durchsetzung der eigenen Interessen angestrebt wird.
Als Ende der sechziger Jahre StudentInnen, ArbeiterInnen, Jugendliche, Frauen gegen die bestehenden repressiven Verhältnisse revoltierten, wurde ein breites Instrumentarium der Aufstandsbekämpfung eingesetzt. Notstandsgesetze, Repression, Integrationsangebote, Lohnerhöhungen, Ausbau des Sozialstaates etc. wurden als Antworten selektiv eingesetzt, um den "sozialpartnerschaftlichen" Zustand des "Modell Deutschland" zu erhalten.
Für die weitere Entwicklung des bundesdeutschen Kapitalismus sind unter anderem die folgende Faktoren wichtig. Mit dem angekündigten Zustrom von Über- und Aussiedlern aus den Ostblockstaaten in der Größenordnung von 600.000 in den nächsten drei Jahren und dem weiteren Zustrom von ImmigrantInnen aus den Ländern der Peripherie wird ein Arbeitskräftepotential herangeführt, das wegen niedriger Ansprüche und hoher Arbeitsmotivation profitabler verwertet und auch besser in prekäre Arbeitsverhältnisse bzw. in die Untergrundökonomie gedrückt werden kann.
Mit steigendem Selbstbewußtsein der Frauen, die zunehmend aus der "stillen Reserve" in den Arbeitsmarkt drängen und die Eingliederung geburtenstarker Jahrgänge in den Arbeitsprozeß wird das hohe Arbeitslosenniveau mittelfristig bestehen bleiben und neue Konfliktfelder eröffnen.
Die in den letzten Jahren zu beobachtende Änderung des Verbraucher- und Konsumverhaltens lassen eine Tendenz im Produktions- und Dienstleistungssektor von mehr Quantität hin zu mehr Qualität sichtbar werden. Dies stellt höhere Anforderungen an die Arbeitsorganisation in den Betrieben hinsichtlich der Ausweitung der Produkt- und Angebotspaletten. Der allgemeine Konjunkturzyklus von Boom- und Rezessionsphasen wird sich in Branchenkonjunkturen ausdifferenzieren.
Für diese Flexibilisierungsvorhaben des Kapitals sind Leiharbeits- und andere prekäre Arbeitsverhältnisse wichtige Instrumente. So plädieren Biedenkopf/Miegel in einem Gutachten für den Bundesverband Zeitarbeit für eine volle Integration der Leiharbeit in das Wirtschafts- und Sozialgefüge. "Solange diese Integration nicht abgeschlossen ist, ist die Zeitarbeit existentiell gefährdet" (257).
Als Möglichkeit die Integration voranzutreiben, wird eine verstärkte Propagandaarbeit gefordert, in der die "bedeutenden volkswirtschaftlichen Leistungen" verdeutlicht werden sollen. Gemeint sind die "Sicherung" von Arbeitsplätzen und die Überwindung von Engpässen. Den Verleihern wird geraten, ihre volks- und betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen zu verbessern, um die erheblichen wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen zu bestehen. Dies solle durch eine Qualifizierung der LeiharbeiterInnen geschehen, damit sie ihre wirtschaftlichen Grundlagen und ihre politische Akzeptanz sichern können.
Aufgrund eines "Netzes objektiver Daten" sehen die Gutachter gute Chancen für die Leiharbeit für die kurzfristige Zukunft, da die Leiharbeit fähig sei, auf die veränderten Bedürfnisse des Arbeitsmarktes einzugehen. "Die Zeitarbeit bietet hierbei konkrete Möglichkeiten, den Arbeitsmarkt freiheitlicher als bisher zu gestalten" (258).
Inwieweit diese Integration der Leiharbeit in das Wirtschafts- und Gesellschaftssystem machbar ist, wird vom Stand der Klassenauseinandersetzungen bestimmt. Diese beinhalten für mich nicht nur den Produktionssektor, sondern auch den weiten Bereich der Reproduktion.
Dieses Feld war in den letzten Jahrzehnten von heftigen Auseinandersetzung bestimmt wie dem Kampf um die Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Grundlagen, Thematisierung patriarchaler Strukturen durch die Frauenbewegung, Selbstorganisation des Alltags durch Selbsthilfegruppen, Widerstand von Bürgerinitiativen sowohl gegen Großprojekte der Herrschenden als auch gegen kommunale Herrschaftsstrukturen, das Infragestellen der herrschenden "Sicherheitslogik" durch die Friedensbewegung etc. Diese Kämpfe entwickelten einen ausgeprägten antiautoritären bis zum Teil antistaatlichen Charakter der darin Agierenden.
Anhand der Kampagne gegen den internationalen Währungsfond und die Weltbank anläßlich deren Tagung im September 1988 in Berlin entwickelte sich zum erstenmal ein breites Bündnis linker Gruppierungen, das aus einer antiimperialistischen Perspektive die bestehenden Strukturen der Weltwirtschaft, d. h. die Aktivitäten der Regierungen der Industriestaaten sowie der transnationalen Banken und Konzerne kritisierte.
"Die Expansion der Gestaltungsansprüche ist die progressive Verarbeitungsform der Individualisierungszumutungen, die unter nachfordistischen Verhältnissen noch zunehmen werden. In diesen angesichts der bestehenden Herrschaftsverhältnisse ebenso unrealistischen und maßlosen Ansprüchen kommt eine Krisensensibilität zum Ausdruck, die die Gestaltungschancen der gegenwärtigen Umbruchphase offensiv auslegt" (259).
Der Wunsch nach herrschaftsfreieren Beziehungen zwischen den Menschen schlägt sich auch auf den Produktionssektor nieder. Offene Repressionsstrukturen werden in den Betrieben immer weniger akzeptiert, so daß das Kapital mittels Pseudozugeständnissen und dem Gewähren von Scheinautonomie (Arbeitsgruppen mit beschränkten Kompetenzen) versucht, die Unzufriedenheit der Lohnabhängigen produktiv zu integrieren.
"Es geht mit der Suche nach neuen Akkumalationschancen auch um entsprechende Lebensweisen, soziale Formen, geschlechtsspezifische Balancen in den verschiedenen Arbeitssphären, um neue Konsumgewohnheiten und ideologische Muster" (260).
Diese Faktoren zusammengenommen werden letztlich entscheiden, wie sich
die Akzeptanz von Lohnarbeit im allgemeinen und der Leiharbeit im speziellen
in Zukunft entwickeln wird. Die Verwirklichung der Utopie einer herrschaftsfreien
Gesellschaft ohne Ausbeutung und Unterdrückung wird das antagonistische
Verhältnis Kapital/Arbeit und die daraus resultierenden Kämpfe
auch weiterhin bestimmen.
(1) J. Hirsch/R. Roth, 1986, S. 8
(2) BGBl. IS. 1393, Art. 1, § 1, Abs. 1
(3) vgl. H. Mooge, 1982, S. 35
(4) vgl. Urteil des BSG vom 15.6.1983 = NJW 1984,2912, aus: Merkblatt
der BAA, 1986
(5) vgl. 5. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1984, S. 7
(6) vgl. § 631 BGB
(7) vgl. Merkblatt der BAA, 1986
(8) vgl. Kooperationsstelle Hamburg, 1986, S. 7
(9) vgl. Urteil des BSG vom 23.6.1982 = Soz.Recht 4100 §13,
Nr. 6; aus: Merkblatt der BAA, 1986
(10) ebenda
(11) Entscheidungen des BVG's, 21. Band, S. 268
(12) vgl. H. Mooge, 1982, S. 7
(13) B. Pieroth, 1982, S. 13
(14) vgl. H. Mooge, 1982, S. 8
(15) vgl. Entscheidungen des BSG, 31. Band, S. 245f
(16) BGBl. IS. 1393
(17) 5. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1984, S. 20
(18) vgl. ebenda
(19) vgl. ebenda, S. 21 und vgl. Sandmann/Marshall, 1979, S. 27
(20) vgl. 5. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1984, S. 29 und
S. 31-33
(21) vgl. ebenda
(22) vgl. randstad-digest, 1986/87, S. 58f
(23) vgl. FAZ 8.7.1988
(24) vgl. BNN 19.2.1988
(25) Schwarzer Faden 4/85, S. 10
(26) Wildcat-Info Nr. 20, S. 48
(27) vgl. Wildcat-Info Nr. 4, S. 15
(28) AKTION 3/87, S. 17
(29) ebenda
(30) ebenda
(31) Wildcat-Info Nr. 4, S. 13
(32) Wildcat-Info Nr. 2, S. 13
(33) vgl. diskus, Heft 5, Dez. 1980, S. 32
(34) vgl. Schwarzer Faden 4/85, S. 44
(35) Wildcat-Info Nr. 4, S. 25f
(36) vgl. AKTION 3/87, S. 17
(37) Wildcat Nr. 40, S. 27
(38) vgl. ebenda, S. 27
(39) vgl. ebenda, S. 30
(40) vgl. ebenda, S. 31f
(41) AKTION 3/87, S. 15
(42) Wildcat Nr. 40, S. 30
(43) Wildcat-Info Nr. 2, S. 15f
(44) C. Offe, 1984
(45) E. Strathmann, in: H. Mooge. 1982, S. 45
(46) O. Negt, 1985, S. 20
(47) Der Arbeitgeber Nr. 7/40 - 1988, S. 236
(48) vgl. J. Hirsch/R. Roth, 1986, S. 130
(49) vgl. FAZ 21.4.1988
(50) vgl. A. Vogel, 1987, S. 47
(51) BDA
(52) vgl. Wildcat Nr. 40, S. 33
(53) vgl. BMAS (Hrsg.), Teilzeitarbeit, 1986, S. 12f
(54) vgl. IGM (Hrsg.), Mitteilungen für Frauen 1/88, S. 3
(55) vgl. BMAS (Hrsg.), Teilzeitarbeit, 1986, S. 13
(56) vgl. randstad-digest, 1986/87, S. 62
(57) 5. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1984, S. 35
(58) vgl. 6. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1988, S. 45
(59) metall Nr. 6 vom 18.3.88, S. 17
(60) ebenda
(61) vgl. ebenda
(62) Wildcat-Info Nr. 20, S. 53f
(63) vgl. ebenda
(64) BGBl. I, S. 582
(65) BGBl. I, S. 710
(66) vgl. R. Weber, 1985, S. 15f
(67) Der Gewerkschafter 1/88, S. 2-4
(68) ebenda
(69) vgl. Der Gewerkschafter 1/88, S. 10
(70) vgl. AKTION 3/87, S. 16
(71) ebenda
(72) vgl. BZA, 1987, S. 8
(73) vgl. 6. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1988, S. 10
(74) vgl. ANBA 3/88, S. 538 und 6. Erfahrungsbericht der Bundesregierung,
1988, S. 13
(75) vgl. ebenda S. 10
(76) vgl. ebenda S. 11
(77) vgl. ANBA Nr. 3/88, S. 541
(78) vgl. 5. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1984, S. 9
(79) vgl. ANBA Nr. 3/88, S. 539 und S. 541
(80) vgl. 5. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1984, S. 11
(81) vgl. 6. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1988, S. 12
(82) vgl. ebenda S. 15
(83) vgl. ebenda
(84) vgl. H.-G. Brose/M. Schulze-Böing/M. Wohlrab-Sahr, in: Soziale
Welt 3/87, S. 298
(85) vgl. Kooperationsstelle Hamburg, 1986, S. 11ff
(86) vgl. 5. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1984, S. 20
(87) vgl. H.-G. Brose/M. Schulze-Böing/M. Wohlrab-Sahr, in: Soziale
Welt 3/87, S. 298
(88) vgl. ebenda
(89) vgl. ebenda S. 299
(90) vgl. ebenda S. 300
(91) vgl. Atomplenum Hannover, 1986, S. 12
(92) Wildcat Nr. 39, S. 9
(93) vgl. Atomplenum Hannover, 1986, S. 21
(94) vgl. ebenda S. 23
(95) vgl. FR 21.1. und 25.1.1985
(96) H. Mooge, 1982, S. 21
(97) vgl. ebenda S. 22f
(98) vgl. 5. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1984, S. 24
(99) randstad-digest 1986/87, S. 42
(100) FR 24.9.1986
(101) vgl. 6. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1988, S. 19
(102) vgl. randstad-digest 1986/87, S. 52
(103) vgl. H. Mooge, 1982, S. 19
(104) vgl. ebenda S. 18
(105) F. Schaible, 1979, S. 42
(106) vgl. randstad-digest 186/87, S. 20
(107) vgl. W. Then, 1977, S. 15f
(108) randstad-digest 1986/87, S. 14
(109) vgl. Az: 8 BV Ga 8/87, in: metall Nr. 6 vom 18.3.1988, S. 16f
(110) vgl. Az: 7 BV 8/87, ebenda
(111) vgl. ebenda
(112) ebenda
(113) vgl. ANBA 3/88, S. 538
(114) vgl. GfK-Marktforschung, 1987, S. 5
(115) vgl. prognos AG, 1974 und 1980
(116) vgl. Statistisches Jahrbuch 1986, 62 Prozent Männer zu 36
Prozent Frauen
(117) vgl. GfK-Marktforschung, 1987. S. 12
(118) vgl. 6. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1988, S. 11
(119) vgl. GfK-Marktforschung. 1987, S. 13
(120) Wildcat Nr. 40, S. 33
(121) vgl. GfK-Marktforschung, 1987, S. 11
(122) vgl. ebenda S. 10
(123) vgl. ebenda S. 14
(124) vgl. ebenda S. 15
(125) vgl. H.-G. Brose/M. Schulze-Böing/M. Wohlrab-Sahr, in: Soziale
Welt 4/87, S. 509
(126) vgl. Wildcat-Info Nr. 2, S. 15f
(127) vgl. H.-G. Brose/M. Schulze-Böing/M. Wohlrab-Sahr, in: Soziale
Welt 4/87, S. 514f
(128) vgl. GfK-Marktforschung, 1987, S. 8
(129) vgl. Wildcat-Info Nr. 2, S. 15f
(130) vgl. H.-G. Brose/M. Schulze-Böing/M. Wohlrab-Sahr, in: Soziale
Welt 4/87, S. 504
(131) vgl. Der Gewerkschafter 3/88, S. 8ff
(132) vgl. 6. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1988, S. 11
(133) vgl. 5. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1984, S. 11
(134) vgl. 6. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1988, S. 11
(135) E. Strathmann, in: Mooge, 1982, S. 46
(136) GfK-Marktforschung, 1987, S. 29
(137) vgl. Wildcat-Info Nr. 2, S. 15f
(138) vgl. GfK-Marktforschung, 1987, S. 23
(139) vgl. ebenda S. 24
(140) vgl. H. Mooge, 1982, S. 36
(141) vgl. GfK-Marktforschung, 1987, S. 16
(142) vgl. ebenda S. 17
(143) vgl. 5. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1984, S. 20
(144) vgl. ebenda
(145) vgl. GfK-Marktforschung 1987, S. 36
(146) vgl. ebenda S. 37
(147) vgl. ebenda S. 39
(148) vgl. ebenda S. 47
(149) vgl. ebenda S. 48
(150) vgl. ebenda S. 52
(151) ebenda S. 55
(152) ebenda
(153) vgl. GfK-Marktforschung, 1987, S. 8
(154) vgl. H.-G. Brose/M. Schulze-Böing/M. Wohlrab-Sahr, in: Soziale
Welt 4/87, S. 512f
(155) vgl. H.-G. Brose/N. Johrendt/W. Meyer/M. Wohlrab, in: H. Mooge,
1982, S. 59
(156) vgl. 4. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1980, S. 17, nach:
H. Mooge, 1982, S. 25
(157) H. Mooge, 1982, S. 24f
(158) vgl. S. Nippel, 1987, S. 19 und H.-G. Brose/N. Johrendt/W. Meyer/M.
Wohlrab, in: H. Mooge, 1982, S. 59
(159) vgl. 6. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1988, S. 12
(160) Nach BZA-Angaben beträgt die Abwerbequote durch die Entleihfirmen
zwischen 10 und 20 Prozent
(161) vgl. 6. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1988, S. 12
(162) vgl. GfK-Marktforschung, 1987,S. 32
(163) vgl. ebenda S. 31
(164) Wildcat-Info Nr. 2, S. 14
(165) U. Volgmer, 1978, S. 12
(166) vgl. E. Strathmann, in: H. Mooge, 1982, S. 48
(167) vgl. ebenda S. 47
(168) vgl. Kooperationsstelle Hamburg, 1986, S. 8f
(169) 4. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1980, S. 51, Stellungnahme
des DGB zum 4. Erfahrungsbericht
(170) vgl. 6. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1988, S. 22
(171) vgl. Kooperationsstelle Hamburg, 1986, S. 54f
(172) vgl. DGB-Bundesvorstand (Hrsg.), 1983, S. 36
(173) vgl. FAZ 14.7.88
(174) vgl. Kooperationsstelle Hamburg, 1986, S. 54f
(175) vgl. H. Mooge, 1982, S. 30f
(176) N. Debus, 1982, S. 106
(177) vgl. Kooperationsstelle Hamburg, 1986, S. 54f
(178) vgl. 6. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1988, S. 22f
(179) vgl. 5. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1984, S. 28
(180) vgl. S. Nippel, 1987, S. 21
(181) vgl. 6. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1988, S. 18f
(182) N. Debus, 1982, S. 87
(183) vgl. ebenda S. 88
(184) vgl. ebenda S. 89
(185) vgl. 6. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1988, S. 19
(186) vgl. Art. 1 § 14 Abs. 2 Satz 2 und 3 AÜG
(187) vgl. § 102 BetrVG und 6. Erfahrungsbericht der Bundesregierung,
1988, S. 19
(188) vgl. § 80 Abs. 2.S. 2 BetrVG und Urteil des LAG Hamm
- 12 TaBV 38/87 vom 22.7.1987, in: Der Gewerkschafter 1/88, S. 38
(189) vgl. U. Mayer/U. Paasch, 1986, S. 58ff
(190) vgl. Kooperationsstelle Hamburg, 1986, S. 32
(191) vgl. U. Mayer/U. Paasch, 1986, S. 65
(192) vgl. ebenda S. 64ff
(193) vgl. § 14 Abs. 2 AÜG
(194) vgl. J. Frerichs/C. Möller/J. Ulber, 1981, S. 82ff
(195) vgl. 5. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1984, S. 27
(196) vgl. Wildcat-Info Nr. 2, S. 15f
(197) E. Strathmann, in: H. Mooge, 1982, S. 45
(198) vgl. 6. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1988, S. 13
(199) H. Mooge, 1982, S. 36
(200) vgl. K. Biedenkopf/M. Miegel, 1980, ohne Seitenzahl
(201) vgl. Wildcat Nr. 40, S. 32f
(202) vgl. Wildcat-Info Nr. 2, S. 15f
(203) vgl. Wildcat Nr. 36, S. 52
(204) vgl. Libertäres Regionalinfo Nr. 8, S. 33f
(205) vgl. Wildcat Nr. 40, S. 32f
(206) vgl. Wildcat-Info Nr. 2, S. 15f
(207) vgl. GfK-Marktforschung, 1987, S. 57f
(208) vgl. ebenda S. 60
(209) vgl. ebenda S. 64ff
(210) vgl. BMAS (Hrsg.), 1987, S. 1
(211) ebenda S. 2
(212) vgl. 6. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1988, S. 7
(213) vgl. S. Nippel, 1987, S. 112
(214) vgl. 6. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1988, S. 45
(215) vgl. 5. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1984, S. 6
(216) vgl. BMAS (Hrsg.), 1987, S. 2 und 6. Erfahrungsbericht der Bundesregierung,
1988, S. 8
(217) vgl. S. Nippel, 1987, S. 112
(218) vgl. N. Debus, 1982, S. 59
(219) vgl. ebenda S. 64 und 5. Erfahrungsbericht der Bundesregierung,
1984, S. 14 und 17
(220) vgl. ebenda S. 17 und N. Debus, 1982, S. 64
(221) vgl. ebenda S. 60
(222) G. Wallraff, 1985, S. 168
(223) vgl. N. Debus, 1982, S. 69 und Kooperationsstelle Hamburg, 1986,
S. 18f und 28f. Im Vergleich der Stichtage 30.6. und 31.12. wird ersichtlich,
daß gegen Jahresende die Anzahl der LeiharbeiterInnen zurückgeht.
(224) vgl. 5. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1984, S. 22
(225) vgl. N. Debus, 1982, S. 70
(226) vgl. 5. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1984, S. 16f
(227) vgl. N. Debus, 1982, S. 60
(228) F. Hempel, 1975, S. 179
(229) vgl. N. Debus, 1982, S. 65
(230) vgl. 6. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1988, S. 31
(231) vgl. 5. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1984, S. 18
(232) vgl. ebenda S. 26
(233) vgl. 6. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1988, S. 9
(234) vgl. 5. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1984, S. 16
(235) vgl. N. Debus, 1982, S. 66 und 6. Erfahrungsbericht der Bundesregierung,
1988, S. 28f
(236) U. Mayer/U. Paasch, 1986, S. 41
(237) vgl. ebenda
(238) vgl. 5. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1984, S. 22 und
N. Debus, 1982, S. 67
(239) vgl. ebenda, S. 66
(240) vgl. ebenda
(241) vgl. 5. Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 1984, S. 26
(242) N. Debus, 1982, S. 68
(243) vgl. ebenda
(244) vgl. ebenda S. 59f
(245) Wildcat Nr. 40, S. 31
(246) vgl. ANBA 5/86, S. 723
(247) vgl. Karlsruher Stadtzeitung Nr. 31, S. 51-54
(248) vgl. ANBA 5/86, S. 723
(249) vgl. N. Debus, 1982, S. 59f
(250) vgl. Karlsruher Stadtzeitung Nr. 31, S. 51-54
(251) vgl. N. Debus, 1982, S. 75
(252) vgl. ebenda S. 76
(253) vgl. G. Wallraff, 1985, S. 185
(254) H. Mooge, 1982, S. 35
(255) vgl. ebenda
(256) J. Hirsch/R. Roth, 1986, S. 136
(257) K. Biedemkopf/M. Miegel, 1980, ohne Seitenzahl
(258) ebenda
(259) J. Hirsch/R. Roth, 1986, S. 238f
(260) ebenda S. 239
9.2. Quellen- und Literaturangaben
AKTION Nr. 29 3/87, Frankfurt
BNN 17.9.1983 und 19.2.88
Der Arbeitgeber 7/40, 1988, Köln
Der Gewerkschafter 1/88, Frankfurt
diskus, Frankfurter Studentenzeitung, Heft 5, Dez. 1980
FAZ 3.1.1987, 21.4.1988
FR 24.1. und 25.1.1985, 19.7.1986, 24.9.1986, 14.7.1988
Karlsruher Stadtzeitung Nr. 31
Libertäres Regionalinfo Nr. 8, Krefeld Mai/Juni 1988
metall Nr. 6 vom 18.3.88, Frankfurt
Schwarzer Faden Nr. 4/1985, Grafenau
Wildcat Nr. 36-42, Karlsruhe/Berlin
Wildcat-Info Nr. 2-4, 20, Braunschweig
| ABM | = Arbeitsbeschaffungsmaßnahme |
| Abs. | = Absatz |
| AFG | = Arbeitsförderungsgesetz |
| ANBA | = Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit |
| Art. | = Artikel |
| AÜG | = Arbeitnehmerüberlassungsgesetz |
| AVAVG | = Arbeitsvermittlungs- und Arbeitslosenversicherungsgesetz |
| BAA | = Bundesanstalt für Arbeit |
| Bd. | = Band |
| BetrVG | = Betriebsverfassungsgesetz |
| BGB | = Bürgerliches Gesetzbuch |
| BillBG | = Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung |
| BMSA | = Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung |
| BNN | = Badische Neuste Nachrichten |
| BRD | = Bundesrepublik Deutschland |
| BSG | = Bundessozialgericht |
| BVG | = Bundesverfassungsgericht |
| bzw. | = beziehungsweise |
| ca. | = circa |
| DGB | = Deutscher Gewerkschaftsbund |
| d. h. | = das heißt |
| DM | = Deutsche Mark |
| etc. | = et cetera (und so weiter) |
| FAZ | = Frankfurter Allgemeine Zeitung |
| FR | = Frankfurter Rundschau |
| IGM | = Industriegewerkschaft Metall |
| KWU | = Kraftwerks Union |
| LAG | = Landesarbeitsgericht |
| lt. | = laut |
| PREAG | = Preußenelektra AG |
| NRW | = Nordrhein- Westfalen |
| u. a. | = unter anderem |
| USA | = United States of America |
| usw. | = und so weiter |
| z. B. | = zum Beispiel |
| z. T. | = zum Teil |
| z. Z. | = zur Zeit |
Hiermit versichere ich, daß ich die vorliegende Arbeit selbständig verfaßt, keine anderen Hilfsmittel benutzt und die Stellen, die anderen Werken im Wortlaut entnommen sind, mit Quellenangabe kenntlich gemacht habe.
Diese Arbeit hat noch keiner anderen Prüfungskommission vorgelegen.
Thomas Schupp
Frankfurt, den 10.10.1988
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